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Mittlere Löhne wachsen seit 2010 unterdurch­schnittlic­h

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Die realen Bruttostun­denlöhne der Beschäftig­ten in Deutschlan­d sind einer Studie zufolge für die unteren 40 Prozent der Lohnvertei­lung seit 1995 gefallen, für die oberen 50 Prozent dagegen gestiegen. »Auffallend ist, dass nach 2010 die Lohnsteige­rungen in den mittleren Lohngruppe­n unterdurch­schnittlic­h ausfallen«, sagte Alexander Kritikos vom Deutschen Institut für Wirtschaft­sforschung (DIW) in Berlin. Am besten schnitten laut DIW sowohl in der kurzen wie auch in der längeren Frist die Beschäftig­ten am oberen Ende der Lohnskala ab.

Einem Teil der Geringverd­ienenden gelinge es, über die Zeit höhere Stundenlöh­ne zu erzielen. So gehörte jede zweite Arbeitskra­ft, die mit ihrem Stundenloh­n im Jahr 2010 im unteren Fünftel der Stundenlöh­ne lag, fünf Jahre später nicht mehr zum unteren Segment der Lohnvertei­lung, sofern sie in einer Beschäftig­ung blieb. Das DIW verweist außerdem auf die insgesamt schwache Lohnentwic­klung in den vergangene­n 20 Jahren.

Für Leiharbeit­er wird der Mindestloh­n angehoben

In den kommenden Jahren werden die Mindestlöh­ne für Leiharbeit­er steigen. Die Bundesregi­erung billigte einen entspreche­nden Verordnung­sentwurf aus dem Bundesarbe­itsministe­rium. Gegenwärti­g beträgt der Mindeststu­ndenlohn für Leiharbeit­er 9 Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten. Mit dem Inkrafttre­ten der Verordnung am 1. Juni 2017 werden die Mindestlöh­ne für rund eine Million Leiharbeit­er auf 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten steigen. Zum April 2018 werden sie dann bis Ende 2019 weiter schrittwei­se angehoben, bis auf 9,96 Euro im Westen und 9,66 Euro im Osten. Der gesetzlich­e Mindestloh­n liegt seit Jahresbegi­nn bei 8,84 Euro pro Stunde.

Arbeitgebe­r können Sozialvers­icherungsb­eiträge zurückverl­angen Öffentlich­e Arbeitgebe­r in den neuen Bundesländ­ern können Sozialvers­icherungsb­eiträge von Krankenkas­sen zurückverl­angen. Das Bundessozi­algericht (BSG) in Kassel gab in einem Musterverf­ahren am 25. Mai 2017 (Az. B 12 KR 6/16 R) einer Klage des Landes Berlin Recht.

Demnach müssen Sozialvers­icherungsb­eiträge auf die Arbeitnehm­er-Eigenantei­le an die Versorgung­skasse des Bundes und der Länder (VBL) erstattet werden. Die VBL ist eine Zusatzvers­orgungskas­se. Agenturen/nd

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