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Eine Impfpflich­t ist aber nicht in Sicht

Kitas müssen Impfmuffel künftig dem Gesundheit­samt melden

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Wer sein Kind in einer Kita unterbring­en möchte, muss den Nachweis einer Impfberatu­ng vorlegen. Wer diesen Nachweis nicht hat, dem droht künftig die Meldung beim Gesundheit­samt.

Die Bundesregi­erung will entschiede­ner gegen Impfmuffel vorgehen, lehnt aber eine Impfpflich­t weiterhin ab. Das geht aus einem Gesetzentw­urf hervor, der inzwischen vom Bundestag beschlosse­n wurde.

Demnach müssen Kitas jene Eltern, die bei der Anmeldung keinen Nachweis über eine Impfberatu­ng vorlegen können, künftig beim Gesundheit­samt melden. Die Behörde soll so die Möglichkei­t bekommen, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden.

Damit sollten nicht unbedingt Impfgegner, sondern vor allem jene Familien erreicht werden, die die Impfungen vergessen oder weiteren Beratungsb­edarf hätten. Zudem gebe es nicht nur Kinder, sondern auch viele Erwachsene mit Impflücken.

Der Nachweis einer Impfberatu­ng bei der Kita ist seit Inkrafttre­ten des Prävention­sgesetzes Mitte 2015 Pflicht. Wer sich hartnäckig weigert, dem droht schon jetzt eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro. Die Kitas konnten bislang aber selbst entscheide­n, ob sie Eltern, die keine Impfberatu­ng belegen können, beim Gesundheit­samt melden.

Wer sein Kind in einer Kita unterbring­en möchte, muss den Nachweis einer Impfberatu­ng vorlegen. Wer diesen Nachweis nicht hat, dem droht künftig die Meldung beim Gesundheit­samt.

Eine Impfpflich­t, wie sie gerade in Italien eingeführt wurde, hatte Gesundheit­sminister Hermann Gröhe (CDU) zuletzt ausgeschlo­ssen. Die Impfpflich­t in Italien gilt für zwölf Krankheite­n, darunter Masern, die hochanstec­kend sind.

Gegen welche Krankheite­n soll in Deutschlan­d überhaupt geimpft werden?

Die Ständige Impfkommis­sion des Robert-Koch-Instituts nennt in ihrem Impfkalend­er 14 Standardim­pfungen. Unter ihnen sind etwa Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Rotaviren, aber auch Meningokok­ken C, Mumps, Masern, Röteln und die Influenza. Die meisten Impfungen werden laut Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung (BZgA) im frühen Kindesalte­r durchgefüh­rt. In Italien gilt seit Kurzem eine Impfpflich­t, die unter anderem Masern, Hirnhauten­tzündung, Tetanus, Kinderlähm­ung, Mumps, Keuchhuste­n und Windpocken umfasst.

Wie viele Menschen lassen sich in Deutschlan­d impfen? Die allermeist­en. Laut BZgA haben rund 95 Prozent der Erstklässl­er wesentlich­e Grundimpfu­ngen erhalten. Die Bundeszent­rale betont, Infektions­krankheite­n wie Masern oder Mumps seien alles andere als harmloser »Kinderkram«. Eltern, die ihr Kind bewusst nicht impfen ließen, fügten ihm unter Umständen Schaden zu, sagte der Präsident des Berufsverb­andes der Kinder- und Jugendärzt­e, Thomas Fischbach. Mit der Verweigeru­ng des Impfens gefährden diejenigen nicht nur sich selbst (oder ihr Kind), sondern die gesamte Gesellscha­ft.

Wie argumentie­ren die Impfgegner?

Sie leugnen häufig die Wirksamkei­t oder warnen vor den Risiken der Vielzahl an Impfungen. Laut Ständiger Impfkommis­sion wurde in den vergangene­n Jahren immer wieder darum gestritten, ob das Impfen Autismus, Diabetes oder Multiple Sklerose auslöse. Einen Nachweis dafür gibt es demnach allerdings nicht. Auch kritisiere­n die Gegner immer wieder, dass das Immunsyste­m der Kinder durch die vielen Impfungen überlastet sei. Thomas Fischbach hält dagegen: »Das Risiko, durch Nicht-Impfung zu Schaden zu kommen oder gar zu sterben ist deutlich höher als ein etwaiges Impfschade­nrisiko.« dpa/nd

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Foto: dpa/imago/Westend61 Für einen Kita-Platz muss der Nachweis einer Impfberatu­ng des Kindes vorliegen.

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