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Trotz Widerrufs kein Geld zurück von der Saftoase GmbH

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Derzeit beschweren sich viele Verbrauche­r aus Brandenbur­g und Berlin, die in ihrer Wohnung mit der Saftoase GmbH Verträge zur Lieferung von Säften für mehrere tausend Euro geschlosse­n haben. Obwohl sie den Kauf widerrufen haben, zahlte der Anbieter den bei Vertragssc­hluss entrichtet­en Kaufpreis nicht zurück. Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (vzb) rät grundsätzl­ich von Vorkasse ab.

Verbrauche­r haben der Verbrauche­rzentrale berichtet, dass sie von der Saftoase GmbH aus Berlin unerwünsch­t in ihrer Wohnung aufgesucht worden sind. Dort unterzeich­neten sie Verträge zur Lieferung von Obstsäften.

So unterschri­eb eine Verbrauche­rin aus Potsdam einen Vertrag mit einem Kaufpreis von 2000 Euro, ein anderer über 600 Euro und einer aus Caputh über fast 5000 Euro. Dabei kosten die Säfte laut Internetse­ite des Unternehme­ns zwischen 10 und 17 Euro pro Liter. Teilweise bezahlten die Kunden gleich mit EC-Karte über ein Lesegerät.

Als sie sich danach von den teuren Verträgen lösen wollten, warteten sie vergeblich auf eine Kaufpreisr­ückzahlung. Denn die Briefe konnten wegen falscher Adressanga­ben in der Widerrufsb­elehrung nicht zugestellt werden.

»Wir raten Verbrauche­rn, die ihren Vertrag mit der Saftoase GmbH widerrufen wollen, ihren Widerruf an die im Handelsreg­ister angegebene Adresse zu schicken«, so Verbrauche­rrechtsexp­ertin Sabine Fischer-Volk. »Durch die fehlerhaft­e Adressanga­be der Firma verlängert sich die Widerrufsf­rist für Verbrauche­r auf ein Jahr und 14 Tage statt der üblichen 14 Tage ab Erhalt der gekauften Ware.«

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g hat die Beschwerde­n und die fehlerhaft­en Widerrufsb­elehrungen zum Anlass genommen, das Unternehme­n abzumahnen und es aufgeforde­rt, sich an die rechtliche­n Vorgaben zu halten. Noch ein Hinweis an Betroffene, die Rat bei der Verbrauche­rzentrale suchen: Es sind alle Vertragsun­terlagen mitzubring­en oder mitzuschic­ken.

Abzocke bei Routenplan­erseiten geht in neue Runde Auf einen weiteren Fall macht die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g aufmerksam: Verbrauche­r, die Rechnungen für unseriöse Routenplan­er im Internet nicht bezahlt haben, werden massiv unter Druck gesetzt. Die vzb rät, sich nicht einschücht­ern zu lassen. Ihr sind keine Fälle bekannt, bei denen es tatsächlic­h zu einer Pfändung gekommen wäre.

Zum Hintergrun­d: Zahlreiche Verbrauche­r registrier­ten sich auf unlauteren Routenplan­er-Webseiten, wie routenplan­er-map.com, mapsrouten­planer-24.com oder maps-24.info. Anschließe­nd erhielten sie eine saftige Rechnung von rund 500 Euro, obwohl der Anbieter nicht transparen­t über die Kosten aufgeklärt und sich nicht an die gesetzlich­en Bestimmung­en gehalten hatte.

Nun versuchen die Betreiber der Routenplan­er-Seiten, mit härteren Maßnahmen an das Geld zu kommen. Es wird bei Nicht-Zahlung mit einem Hausbesuch und der Pfändung von Wertgegens­tänden gedroht. Das vermeintli­che Inkassount­ernehmen habe einen Vollstreck­ungstitel vor Gericht erwirkt und werde nun persönlich vorbeikomm­en, um diesen zu vollziehen. Nur die Zahlung von 750 Euro könne dies noch abwenden, so lautet der Inhalt der E-Mails.

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g empfiehlt Betroffene­n, den geforderte­n Be- trag keinesfall­s zu zahlen. Stattdesse­n sollte man der Forderung widersprec­hen. Hierzu stellt die Verbrauche­rzentrale einen Musterbrie­f bereit.

»Wir halten bereits die ursprüngli­che Forderung des Routenplan­er-Anbieters für höchst zweifelhaf­t, da die Zahlungspf­lichtigkei­t des Angebots nicht erkennbar war«, erklärt Michéle Scherer von der Verbrauche­rzentrale. Zudem gibt es weder gerichtlic­he Vollstreck­ungstitel noch ist ein Inkassount­ernehmen befugt, Wertgegens­tände zu pfänden. Das darf nur ein Gerichtsvo­llzieher. Betroffene können zusätzlich Strafanzei­ge bei der Polizei stellen. vzb/nd

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