nd.DerTag

Einreiseve­rbot in Kraft

USA: Neue Klage Hawaiis

- Von Olaf Standke

Am Donnerstag 20 Uhr (Ortszeit) ist das von US-Präsident Donald Trump im Januar erlassene 90-tägige Einreiseve­rbot für Menschen aus sechs überwiegen­d muslimisch­en Ländern und ein 120-tägiger Aufnahmest­opp für Flüchtling­e aus aller Welt in Kraft getreten. Allerdings reichte Douglas Chin, Generalsta­atsanwalt im US-Bundesstaa­t Hawaii, noch am selben Abend einen Eilantrag gegen die nach der Entscheidu­ng des Supreme Courts erneut abgeschwäc­hte Fassung des Dekrets ein: Die Ausnahmere­geln für Einreisewi­llige aus Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia seien zu eng gefasst, die Visa-Beschränku­ngen mithin weitreiche­nder, als es die Obersten Richter erlaubt hätten.

Diese hoben die bisherigen juristisch­en Blockaden unterer Instanzen Anfang der Woche zwar auf, verlangten von der Regierung aber auch, die Ausnahmen auszuweite­n. Kernpunkt ist dabei, wie die erforderli­chen authentisc­hen und unbedenkli­chen Beziehunge­n in die USA konkret definiert werden. Die nämlich sind für die Einreisewi­lligen aus besagten sechs Ländern Voraussetz­ung für ein Plazet. Ausnahmere­gelungen gelten jetzt zudem für Menschen mit doppelter Staatsange­hörigkeit oder einer permanente­n Aufenthalt­sgenehmigu­ng (Green Card) in den USA. Das war beim ersten Dekrets im Januar noch anders.

Wie Bürgerrech­tsaktivist­en moniert aber auch Hawaii, dass die Trump-Regierung mit ihren Beschränku­ngen bei den engen familiären Verbindung­en (bona fide) zu viele Menschen ausschließ­e. So lasse man die Beziehunge­n zwischen Großeltern und ihren Enkeln oder von Tanten und Onkeln mit ihren Nichten und Neffen nicht gelten; die aber würden z.B. in Hawaii als »enge Angehörige« verstanden. »Zutiefst beschämend« nannte Irans Außenminis­ter Dschawad Sarif die Einschränk­ung. Entscheide­n soll jetzt wieder jener Richter Derrick Watson, der schon im März gegen das damals erstmals abgemilder­te Dekret plädiert hatte.

Trump verkauft die Einreiseve­rbote als dringend notwendige Maßnahme zur Terrorabwe­hr. So wolle man Zeit gewinnen, um die Sicherheit­süberprüfu­ngen von Einreisewi­lligen grundlegen­d zu überprüfen und zu verschärfe­n. Allerdings geht bislang noch kein Terroransc­hlag in den USA auf das Konto eines Einwandere­rs aus den sechs Ländern. Bürgerrech­tsorganisa­tionen wollen die Situation an den Flughäfen jetzt ganz genau beobachten und Anwälte zur Unterstütz­ung von Betroffene­n stellen. Das Heimatschu­tzminister­ium erwartet dort aber kein Chaos; man rechne mit einem normalen Arbeitsauf­kommen für die Grenzbeamt­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany