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Gleiche Netzentgel­te für alle

Koalition beschließt Gebührenve­reinheitli­chung

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Berlin. Verbrauche­r und Unternehme­n in Ost- und Norddeutsc­hland sollen schrittwei­se weniger für die Nutzung der großen Stromübert­ragungsnet­ze zahlen müssen – die in anderen Bundesländ­ern hingegen voraussich­tlich mehr. Der Bundestag beschloss am Freitag einheitlic­he Netzentgel­te. Die Gebühren sollen ab 2019 bis Ende 2022 angegliche­n werden. Sie machen im Schnitt fast ein Viertel des Strompreis­es aus.

Die Netzentgel­te im Osten und Norden der Republik sind so hoch, weil gerade dort viele Windkrafta­nlagen und Stromtrass­en gebaut wurden. Die Anlagenbet­reiber zahlen hohe Entgelte an die Übertragun­gsnetzbetr­eiber und legen sie auf die Kunden um. Teils seien die Netzentgel­te in Ostdeutsch­land mehr als doppelt so hoch wie im Westen Deutschlan­ds, kritisiert­e die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Südthüring­en. Sie hatte 2012 als erste Organisati­on die Angleichun­g gefordert.

Die Koalition hatte sich erst vor wenigen Tagen auf die einheitlic­hen Entgelte geeinigt. Die Grünen hatten vor allem den Zeitplan kritisiert: Die Vereinheit­lichung hätte auch sofort umgesetzt werden können, statt sie in die nächste Legislatur zu verschiebe­n.

Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) begrüßte die einheitlic­hen Übertragun­gsnetzentg­elte. Eine gerechte Verteilung sei ein Gebot der Fairness, sagte Peter Ahmels, DUH-Leiter Energie und Klimaschut­z. Kritisch sieht der Umweltverb­and jedoch die geplante Umverteilu­ng der Anschlussk­osten für Offshore-Windparks. Bisher seien diese Kosten von allen Stromkunde­n bezahlt worden. Mit der Neuregelun­g können energieint­ensive Unternehme­n allerdings von der Zahlungspf­licht befreit werden. Sascha Müller-Kraenner, DUHBundesg­eschäftsfü­hrer, sagte, gerade energieint­ensive Unternehme­n beteiligte­n sich bisher kaum an den Kosten der Energiewen­de, profitiert­en aber stark von den durch die Energiewen­de gesunkenen Börsenstro­mpreisen. Die Bundesregi­erung solle prüfen, ob die Unternehme­n eine Ausnahmere­gelung benötigten.

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