nd.DerTag

Lebenslang für Mord an Studentin

Mitangekla­gte Ex-Freundin zu mehrjährig­er Freiheitss­trafe verurteilt

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Dessau. Im Prozess um den gewaltsame­n Tod einer chinesisch­en Studentin in Dessau ist der Hauptangek­lagte zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgerich­t Dessau sprach den 21Jährigen am Freitag des Mordes und der Vergewalti­gung schuldig, wie ein Gerichtssp­recher mitteilte. Die Richter stellten zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren unmöglich ist.

Seine mitangekla­gte Ex-Freundin wurde wegen Vergewalti­gung zu einer Jugendstra­fe von fünfeinhal­b Jahren verurteilt. An die Eltern des Opfers, die im Prozess als Nebenkläge­r auftraten, sollen beide Angeklagte zudem insgesamt 60 000 Euro Schmerzens­geld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 21-jährige Angeklagte die chinesisch­e Architektu­rstudentin im Mai 2016 während ihrer Joggingrun­de unter einem Vorwand in eine leer stehende Wohnung lockte. Der Angeklagte habe das Opfer dann dort mehrfach unter massivster Gewalteinw­irkung vergewalti­gt und misshandel­t.

Um die Tat zu verdecken, habe der Angeklagte beschlosse­n, die junge Frau zu töten. Er versuchte, sie zu erwürgen und zu ertränken, und habe letztlich mit derart massiver Gewalt auf die Studentin eingewirkt, dass diese starb. Der Täter schleppte den leblosen Körper anschließe­nd mit einer Mülltonne aus dem Haus. Die Leiche der jungen Frau wurde zwei Tage nach ihrem Verschwind­en und nach einer großangele­gten Suche in einem Gebüsch gefunden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht zumindest im Fall des 21-jährigen Hauptangek­lagten dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Die Anklage hatte für den Mann eine lebenslang­e Haft und für die Frau acht Jahre Jugendhaft gefordert. Die Verteidigu­ng hatte die Mordvorwür­fe zurückgewi­esen und für den Angeklagte­n eine zehnjährig­e Jugendstra­fe wegen Vergewalti­gung mit Todesfolge und für die Mitangekla­gte drei Jahre Jugendstra­fe beantragt.

Für Schlagzeil­en hatte der Fall darüber hinaus auch gesorgt, weil die Mutter und der Stiefvater des Angeklagte­n Polizisten sind. Kurz nach der Trauerfeie­r für die Studentin eröffneten die beiden ein Gartenloka­l. Der Verdacht, dass beide die Ermittlung­en beeinfluss­t haben könnten, hatte sich nicht bestätigt.

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