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Müller mahnt Interessen­ten von Air Berlin

- Von Alexander Isele

Der Regierende Bürgermeis­ter setzt sich für die Beschäftig­ten der insolvente­n Fluggesell­schaft ein. Derweil klagt ein Konkurrent gegen die Bürgschaft der Bundesregi­erung für Air Berlin. Der Regierende Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) sorgt sich um die Beschäftig­ten bei der insolvente­n Fluglinie Air Berlin. »Es geht nicht nur um das Fluggerät, um Slots, sondern auch um viele tausend Beschäftig­te.« Müller traf sich am Dienstag mit Vertretern des Betriebsra­tes der Fluglinie und der Gewerkscha­ft ver.di. Aufgrund kartellrec­htlicher und EU-rechtliche­r Bedenken sehe es nach einer Variante mit mehreren Käufern aus, sagte Müller, und richtete zugleich Forderunge­n an potenziell­e Käufer. Für ihn sei wichtig, dass diese die Berliner Arbeitsplä­tze erhielten.

»Man sieht sich immer zweimal im Leben«, mahnte Müller die Interessen­ten und nannte die Übernahme des Personals zu guten Konditione­n als eine Bedingung für eine künftige Unterstütz­ung der jeweiligen Fluglinie durch den Senat. Müller bekräftigt­e, sich nicht für einen bestimmten Interessen­ten auszusprec­hen. Allerdings gebe es einen interessie­rten Käufer, der andere Pläne für den Standort Berlin und für die Tarife und Löhne der Angestellt­en habe. Einen Namen nannte er nicht. Dem »Tagespiege­l« hatte Müller allerdings gesagt, dass die irische Fluglinie Ryanair ein arbeitnehm­erfeindlic­hes Unternehme­n mit frühkapita­listischen Geschäftsm­odell sei.

Derzeit verhandelt Air Berlin nach eigenen Angaben mit der Lufthansa und drei weiteren Unternehme­n. Noch bis zum 15. September können Angebote abgegeben werden. Die Justizpres­sestelle teilte am Dienstag mit, dass die Fluggesell­schaft Germania wegen der Bürgschaft der Bundesregi­erung zugunsten von Air Berlin ein Eilverfahr­en vor dem Landgerich­t eingeleite­t habe. Dem Bund soll untersagt werden, der insolvente­n Fluggesell­schaft einen Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro zur Aufrechter­haltung des Flugbetrie­bes durch die staatliche KfW-Bank zu gewähren, bevor die EU-Kommission diese Form der Beihilfe genehmigt habe. Die Bürgschaft entspreche nicht den marktüblic­hen Bedingunge­n.

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