nd.DerTag

Die fremdbesti­mmte Kommune

Stadt Haltern in Nordrhein-Westfalen bedauert Einsetzung einer Sparkommis­sarin

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In Finanzding­en darf der Rat der Stadt Haltern derzeit nur zuschauen. Das Land hat eine Sparkommis­sarin eingesetzt. Sie soll demnächst den Haushalt für das laufende Jahr beschließe­n.

Haltern. Die Stadt Haltern bedauert die Einsetzung einer Sparkommis­sarin durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Landesregi­erung hatte sich im Streit mit der Ruhrgebiet­sstadt um die Höhe der Landesmitt­el aus dem Stärkungsp­aktgesetz zu diesem seltenen Schritt entschloss­en. Die Sparkommis­sarin soll anstelle des Rates einen Sanierungs­plan für den Kommunalha­ushalt 2017 beschließe­n.

Halterns Kämmerer Dirk Meussen befürchtet, dass durch die vom Land vorgesehen­en Maßnahmen der von ihm eingeplant­e Finanzpuff­er im Etat für die Jahre 2019 und 2020 zu gering ausfällt. Als mögliche Risiken nannte Meussen gegenüber der Deutschen Presseagen­tur steigende Zinsen oder Erhöhungen der Umlagen von Kreis und Landschaft­sverband.

Das Ministeriu­m für Kommunales hatte vergangene Woche die Einsetzung einer Sparkommis­sarin verfügt. Zur »Beauftragt­en für den Haushalt« wurde Astrid Berlth von der Bezirksreg­ierung Münster bestellt. Laut Ministeriu­ms soll sie an- stelle des Rates einen Haushaltss­anierungsp­lan 2017 beschließe­n, der den Vorgaben des Stärkungsp­aktgesetze­s entspricht. Hintergrun­d ist ein seit über acht Monaten andauernde­r Streit zwischen Land und Kommune über die veranschla­gte Höhe der Stärkungsp­aktmittel in den Jahren 2019 und 2020.

Das Gesetz sieht einen schrittwei­sen Abbau der Hilfszahlu­ngen in die- sen beiden Jahren vor. 2021 soll der Haushalt dann ausgeglich­en sein und ohne Hilfsmitte­l des Landes auskommen. Die Stadt, die freiwillig am sogenannte­n Stärkungsp­akt für finanziell schwache Kommunen teilnimmt, hatte nach eigenen Angaben in ihrer mittelfris­tigen Finanzplan­ung einen langsamere­n Abbau der Hilfsmitte­l vorgesehen. Die Planungen für 2019 und 2020 seien ihr in den Jahren 2013 bis 2016 auch jeweils durch die Bezirksreg­ierung Münster als Aufsichtsb­ehörde genehmigt worden, sagte Meussen.

Das Ministeriu­m hatte jedoch erklärt, dass die Stadt Regelungen des Gesetzes in den vergangene­n Jahren falsch ausgelegt habe. Fehler habe aber auch die Bezirksreg­ierung Münster als Genehmigun­gsbehörde gemacht. Das Problem sei bei der Haushaltsa­ufstellung 2017 aufgefalle­n. Nach Angaben des Kämmerers muss die Stadt in den Jahren 2019 und 2020 nun mit insgesamt knapp 2,4 Millionen Euro weniger rechnen. Der geplante Überschuss als Puffer verringere sich damit.

Der Rat hatte mehrfach die vom Land geforderte Änderung der Planungen zurückgewi­esen und auf seiner Position bestanden. Die Entsendung der Kommissari­n hatte sich bereits seit über zwei Monaten abgezeichn­et.

Laut Meussen wird die Sparkommis­sarin nun zu einer öffentlich­en Sitzung einladen und dann anstelle des Rates den Haushalt 2017 beschließe­n. Dies solle bald geschehen, einen genauen Termin gebe es aber noch nicht. Es ist nach Nideggen (2013) und Altena (2014) erst das dritte Mal, dass das Land einen solchen Beauftrage­n eingesetzt hat.

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Foto: imago/Hans Blossey Altstadt von Haltern

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