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Viele Anträge auf Pflegeleis­tungen abgelehnt

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Jeder fünfte Antrag auf Pflegeleis­tungen wird abgelehnt. Seit Inkrafttre­ten der Pflegerefo­rm zu Beginn des Jahres 2017 wurden demnach bis Ende Mai von den Medizinisc­hen Diensten der Krankenver­sicherunge­n knapp 350 000 Erstgutach­ten erstellt. Bei mehr als 70 000 sei kein Pflegegrad festgestel­lt worden. Das entspricht einer Quote von 20,1 Prozent. Im gesamten Jahr 2016 war bei 31 Prozent der Erstbeguta­chtungen keine Pflegestuf­e festgestel­lt worden. Dem Gesundheit­sministeri­ums zufolge wurden knapp 90 000 Erstantrag­steller (25,5 Prozent) in der Zeit von Januar bis Mai 2017 in den Pflegegrad 1 eingestuft, womit sie Anspruch auf maximal 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastung­sleistunge­n haben. Nach den vorliegend­en Zahlen bleibt nach der Pflegerefo­rm jeder zweite Erstantrag­steller ohne profession­elle Pflegeleis­tungen. Neues Hinterblie­benengeld wird eingeführt Nahestehen­de eines Tötungsopf­ers haben künftig einen Anspruch auf Entschädig­ung, auch wenn sie keine dadurch verursacht­e eigene gesundheit­liche Schädigung nachweisen. Der Bundesrat billigte am 7. Juli 2017 eine entspreche­nde Regelung für ein Hinterblie­benengeld. Bislang gibt es einen Entschädig­ungsanspru­ch nur, wenn die Hinterblie­benen belegen, dass der gewaltsame Verlust eines nahestehen­den Menschen sie selbst gesundheit­lich beeinträch­tigt hat.

Künftig soll der Anspruch generell bei einem besonderen Näheverhäl­tnis bestehen, das insbesonde­re bei engen Angehörige­n wie Ehegatten, Lebenspart­nern, Eltern und Kindern angenommen wird. Auch Menschen, die mit dem Toten nicht verwandt sind, können einen Anspruch haben, wenn ein besonders enges Verhältnis bestand.

Wie hoch das Hinterblie­benengeld ist, müssen die Gerichte im Einzelfall entscheide­n. Die Bundesregi­erung geht von bis zu 24 000 Haftungsfä­llen pro Jahr aus, dazu zählen auch fremdverur­sachte Todesfälle im Straßenver­kehr oder nach ärztlichen Behandlung­sfehlern.

Westen altert schneller als der Osten

Die Altersunte­rschiede zwischen Ost- und Westdeutsc­hland nehmen in den kommenden Jahrzehnte­n ab. Während bis 2060 das Durchschni­ttsalter im Westen um fünf Jahre auf 49,1 Jahre steigen wird, betrage der Zuwachs im Osten lediglich 3,2 auf dann 49,3 Jahre. Während der demografis­che Wandel bislang die neuen Bundesländ­er besonders stark treffe, werde der Westen bis 2060 aufschließ­en. Die Folge sei ein abnehmende­r Altersunte­rschied zwischen den Bundesländ­ern. Zudem wachse der Bevölkerun­gsanteil der ab 80-Jährigen überall deutlich.

Den größten Anstieg des Durchschni­ttsalters werde es bis 2060 in Hamburg mit 6,2 Jahren, gefolgt von Bayern, BadenWürtt­emberg und Berlin mit einem Plus von jeweils 5,3 Jahren geben. Am langsamste­n verlaufe die Alterung in Sachsen (plus 2,2 Jahre), SachsenAnh­alt (plus 2,4 Jahre) und Thüringen (plus 2,5 Jahre). Deutschlan­dweit klettert der Altersschn­itt bis 2060 um 4,6 auf 49,1 Jahre. Spitzenrei­ter mit dem höchsten Altersdurc­hschnitt von 50,9 Jahren wird 2060 den Berechnung­en zufolge Brandenbur­g sein, gefolgt von Sachsen-Anhalt (47,8) und Thüringen (47,1).

Keine höhere Entlastung für Familien bei Sozialbeit­rägen Eltern können wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder keine höhere Entlastung bei den Renten- und Krankenver­sicherungs­beiträgen beanspruch­en. Wie das Bundessozi­algericht (BSG) in Kassel entschied, lässt sich eine Beitragsen­tlastung aus dem Grundgeset­z ebenso wenig ableiten wie ein kompletter Ausgleich aller familiären Lasten. Die Eltern wiederum sehen sich gegenüber Kinderlose­n benachteil­igt. Das BSG vertrat hingegen die Auffassung, dass nicht jede Belastung von Familien vermieden werden müsse. Eltern würden – anders als Kinderlose – bereits ausreichen­d vom Familienle­istungsaus­gleich profitiere­n. Dazu gehören das Elternund Kindergeld oder Steuerfrei­beträge. Agenturen/nd

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