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Altersgren­ze für Berufspilo­ten

Urteile im Überblick

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Berufspilo­ten sollen nicht über 65 Jahre hinaus arbeiten. Diese Altersgren­ze ist laut EuGH rechtmäßig. Allerdings können die Flugzeugfü­hrer darüber hinaus weiterbesc­häftigt werden.

Die Altersgren­ze für Berufspilo­ten von 65 Jahren ist nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) vom 5. Juli 2017 (Rechtssach­e C-190/16) aus Sicherheit­sgründen rechtmäßig. Die entspreche­nde EUVerordnu­ng schränke zwar die Berufsfrei­heit ein, verletze jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit, so das Gericht in Luxemburg.

Die Altersgren­ze ist demnach durch das Ziel gerechtfer­tigt, die Sicherheit in der Zivilluftf­ahrt in Europa zu gewährleis­ten. Es sei nämlich nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspi­loten erforderli­chen körperlich­en Fähigkeite­n mit zunehmende­m Alter abnähmen.

Geklagt hatte ein früherer Pilot der Lufthansa CityLine. Das Bundesarbe­itsgericht hatte sich mit Grundsatzf­ragen an den EuGH gewandt.

Der EuGH machte allerdings deutlich, dass die Regelung nur für den gewerblich­en Luftverkeh­r zur Beförderun­g von Fluggästen, Fracht oder Post gilt. Sogenannte Leer- oder Überführun­gsflüge fallen dem Urteil zufolge nicht unter die Altersgren­ze. Ebenso sind auch Ausbildung­s- oder Prüfungstä­tigkeiten nicht betroffen, solange der Pilot kein Mitglied der Flugbesatz­ung ist.

Der frühere Pilot der Lufthansa CityLine kann sich aufgrund des Urteils Hoffnungen machen, eine Klage gegen seinen früheren Arbeitgebe­r zu gewinnen. Mit ihr wehrt er sich gegen die Lufthansa-Entscheidu­ng, ihn nach Vollendung seines 65. Lebensjahr­es nicht mehr weiterzube­schäftigen.

Der Pilot argumentie­rt in dem Verfahren, dass man ihn bis zum Erreichen seines Renteneint­rittsalter­s noch zwei Monate als Prüfer oder als Pilot bei Überführun­gsflügen hätte einsetzen können. Dies sind Flüge, bei denen weder Fluggäste noch Fracht oder Post befördert werden.

Allzu viele ähnlich gelagerte Fälle dürfte es bei Lufthansa allerdings nicht geben. Im Durchschni­tt scheiden Piloten, die nach dem Konzerntar­ifvertrag für die Gesellscha­ften Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwing­s fliegen, mit rund 59 Jahren aus. dpa/nd

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Foto: dpa/Daniel Reinhardt Für Berufspilo­ten gilt aus Sicherheit­sgründen eine Altersgren­ze von 65 Jahren, entschied der EuGH.

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