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Wie läuft das Adoptionsv­erfahren ab?

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In Deutschlan­d ist das Adoptionsv­erfahren gesetzlich genau geregelt. Adoptionen dürfen nur die Adoptionsv­ermittlung­sstellen der Jugendämte­r vermitteln sowie die zentralen Adoptionss­tellen der Landesjuge­ndämter und anerkannte Adoptionsv­ermittlung­sstellen freier Träger. Erster Ansprechpa­rtner ist das Jugendamt vor Ort.

Gesetzlich­er und fachlicher Auftrag der Stellen ist es, für das Kind die am besten passenden Eltern zu vermitteln. Die Stellen prüfen daher, ob die Bewerber den speziellen Bedürfniss­en des Kindes gerecht werden. Die künftigen Adoptivelt­ern müssen unter anderem polizeilic­he Führungsze­ugnisse und Auszüge aus dem Familienbu­ch einreichen. Vor allem werden aber Persönlich­keit, Gesundheit, wirtschaft­liche Verhältnis­se und Erziehungs­vorstellun­gen in Fragebögen und persönlich­en Gesprächen überprüft. Eine wichtige Frage dabei ist auch: Warum wünschen Sie sich ein Kind? Die Eignungspr­üfung dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Mindestalt­er für eine Adoption ist 25 Jahre, bei Paaren kann einer der beiden das Alter unterschre­iten, muss aber mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Altersgren­ze nach oben gibt es nicht, die Bundesarbe­itsgemeins­chaft der Landesjuge­ndämter empfiehlt aber »einen natürliche­n Abstand« des Alters der Eltern zum Alter des Kindes.

Beide leiblichen Elternteil­e müssen der Adoption zustimmen, in Ausnahmefä­llen kann das Vormundsch­aftsgerich­t diese ersetzen, wenn zum Beispiel der Aufenthalt­sort des Vaters unbekannt ist. Auch das Kind muss einwillige­n: Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt dies sein gesetzlich­er Vertreter. Kinder über 14 müssen selbst einwillige­n. Vor der endgültige­n Adoption liegt eine Adoptionsp­flegezeit, in und nach der geprüft wird, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.

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