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Wie sperre ich meine Zahlungska­rten im Ausland?

Verlust der girocard oder Kreditkart­e

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Wer seine girocard oder seine Kreditkart­e im Urlaub verliert, der sollte schnell handeln und die betreffend­en Zahlungska­rten sofort sperren. Darauf verweist der Verein Sperr-Notruf 116 116.

Aus dem Ausland ist der zentrale Sperr-Notruf 116 116* wie im Inland rund um die Uhr erreichbar – mit der entspreche­nden Landesvorw­ahl nach Deutschlan­d. In der Regel ist das 0049 aus dem Festnetz bzw. +49 über das Mobilfunkn­etz. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: In den USA beispielsw­eise gilt die Vorwahl 01149. Eine Übersicht der Auslandsvo­rwahlen gibt es auf www.sperr-notruf.de.

Zur besseren Erreichbar­keit aus dem Ausland ist der SperrNotru­f auch unter folgender Rufnummer verfügbar +49 (0) 30 4050 4050*. Für die Sper- rung von girocards und Kreditkart­en sind die Kartendate­n nötig. Daher ist es sinnvoll, die IBAN bzw. Kartennumm­ern zu notieren und an einem sicheren Ort aufzubewah­ren. Die PIN sollte nicht vermerkt, sondern auswendig gelernt werden.

Nachdem die Zahlungska­rten gesperrt wurden, empfiehlt es sich, bei Diebstahl auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gut zu wissen: Neben den Zahlungska­rten können über den SperrNotru­f auch viele andere Medien wie etwa Mobilfunkk­arten, Online-Banking oder die elektronis­che Identitäts­funktion des neuen Personalau­sweises gesperrt werden. nd

* Gebühren für Anrufe aus dem Ausland sind abhängig vom ausländisc­hen Anbieter/Netzbetrei­ber; Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschlan­d ist kostenfrei

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