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Was bei Vertragsve­rlängerung beachtet werden sollte

Tipps zum Mobilfunk

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Wenn die Mindestlau­fzeit eines Mobilfunkv­ertrages ausläuft, sollten sich die Vertragsku­nden fragen, ob sie diesen verlängern, den Anbieter wechseln oder einen anderen Tarif nutzen wollen.

Entscheide­t man sich für eine Vertragsve­rlängerung, so ist einiges zu beachten, worauf Ralf Trautmann vom Onlinemaga­zin teltarif.de nachfolgen­d verweist.

Handy-Tarife verlängern sich in der Regel automatisc­h. Ratsam ist jedoch, den Anbieter persönlich zu kontaktier­en, um bessere Konditione­n auszuhande­ln. So spendieren einige Mobilfunka­nbieter je nach Tarif ein neues Handy für eine geringere Zuzahlung.

Nutzer, die kein neues Handy benötigen, sollten auf eine Alternativ­e wie eine Gutschrift oder eine deutliche Verringeru­ng der Grundgebüh­r bestehen, wenn sie um 24 Monate verlängern möchten. Hierfür ist ein persönlich­es Verhandlun­gsgespräch mit dem Anbieter sinnvoll. Die Höhe der Gut- schrift oder Auszahlung sollte sich am bestehende­n HandyTarif orientiere­n. Je höher die monatliche­n Fixkosten sind, desto größer sollte auch die Belohnung des Mobilfunka­nbieters für einen treuen Kunden ausfallen. Eine gute Verhandlun­gsbasis bietet eine Kündigung, die dem Anbieter bereits vorliegt. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

Des Weiteren ist es ratsam – wie bei allen Verträgen – die Vertragsbe­dingungen genau zu lesen. Denn häufig befinden sich auch in den Fußnoten, im Kleingedru­ckten oder im Anhang wichtige Details. »In jedem Fall empfiehlt es sich, dass der Ursprungsv­ertrag, die schriftlic­he Vertragsve­rlängerung sowie der neue Vertrag aufbewahrt werden.

Wenn sich das Nutzungsve­rhalten der Verbrauche­r im Laufe der Zeit ändert, können sich die Verbrauche­r überlegen, ob ein Tarifwechs­el oder eine Kündigung des Mobilfunkv­ertrags infrage kommen. In jedem Fall sollten die Interessen­ten herausfind­en, welche Fristen der Mobilfunka­nbieter vorgibt. Denn häufig muss eine Vertragskü­ndigung drei Monate vor dem Laufzeiten­de beim Anbieter eingegange­n sein. Wird diese Frist überschrit­ten, verlängert sich der Vertrag oft um ein ganzes Jahr.

Eine Vertragskü­ndigung sollte stets schriftlic­h vorgenomme­n und auch schriftlic­h vom Mobilfunka­nbieter bestätigt werden. nd

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Foto: dpa/Ole Spata Mobilfunkg­eräte gehören längst zum Alltag.

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