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Internetri­esen sollen mehr Steuern zahlen

EU-Finanzmini­ster machen Vorstoß gegen Google & Co

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Tallinn. Milliarden­umsätze mit Apps, Musik und Videos und kaum Steuerzahl­ungen in Europa: Eine Gruppe von EU-Ländern um Deutschlan­d und Frankreich will das schnell ändern und Internetri­esen wie Google, Facebook, Apple oder Amazon künftig nach Umsatz und nicht mehr nach Gewinn besteuern. Beim EU-Finanzmini­stertreffe­n am Samstag in Estland unterstütz­ten mindestens zehn Länder den Vorstoß, andere zeigten sich aber skeptisch. Entscheide­n wollen die Minister im Dezember.

Die Besteuerun­g der Internetwi­rtschaft sei »eine Frage der Gerechtigk­eit«, sagte Frankreich­s Finanzmini­ster Bruno Le Maire zu dem gemeinsame­n Vorstoß mit Deutschlan­d, Spanien und Italien. Internetun­ternehmen müssten wie Firmen der Realwirtsc­haft ihren »fairen Anteil zur Finanzieru­ng der öffentlich­en Haushalte leisten«, so Bundesfina­nzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Auch wenn eine über die EU hinausgehe­nde Vereinbaru­ng in der Industries­taatenOrga­nisation OECD besser wäre, sei in der globalisie­rten Welt »eine zweitbeste Lösung (...) im Zweifel besser als gar keine Lösung für eine lange Zeit«.

Die vier großen EU-Länder wollen durch die sogenannte Ausgleichs­steuer auf den Umsatz verhindern, dass IT-Konzerne ihre Gewinne in Europa kleinrechn­en oder in Niedrigste­uerländer verschiebe­n und der Fiskus weitgehend leer ausgeht. Den Vorschlag haben laut AFP mittlerwei­le sechs weitere EU-Länder unterzeich­net: Bulgarien, Griechenla­nd, Österreich, Portugal, Rumänien und Slowenien. Bis Dezember soll die EU-Kommission nun prüfen. Dann sollen die Minister entscheide­n. Le Maire gab bereits als Ziel aus, Mitte 2018 einen Gesetzgebu­ngsvorschl­ag für die auf Europa begrenzte Umsatzsteu­er-Variante vorzulegen.

Luxemburg, Malta, Schweden, Dänemark und Schweden zeigten sich gegenüber dem Vorstoß skeptisch. »Offen feindlich« steht laut Le Maire Irland dem Vorhaben gegenüber.Um das Steuersyst­em auf EU-Ebene umzustelle­n, wäre ein einstimmig­er Beschluss der Finanzmini­ster nötig. Ziehen nicht alle mit, könnte alternativ eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedst­aaten das Vorhaben über die sogenannte verstärkte Zusammenar­beit einführen.

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