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Schulverbü­nde und Quereinste­iger

Sachsen-Anhalt: Bildungsmi­nister Tullner (CDU) legt neues Gesetz vor – Referendar­iate künftig auch für Unterricht­ende aus anderen Berufen

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Magdeburg. Sachsen-Anhalt braucht Lehrer – und Ideen, wie die Wege zur Schule auch in Regionen mit Einwohners­chwund nicht zu weit werden. Für beides soll das neue Schulgeset­z Möglichkei­ten schaffen. Bildungsmi­nister Marco Tullner (CDU) wollte am am Dienstag im schwarzrot-grünen Kabinett vorstellen. Sein Ansatz: Quereinste­iger besser mit pädagogisc­hem Rüstzeug ausstatten und Schulverbü­nde ermögliche­n.

Für beide Instrument­e werde der Bedarf in einigen Jahren steigen, prognostiz­ierte Tullner. Derzeit gebe es vor allem an den Berufsschu­len Quereinste­iger. Das sind Bewerber, die ihr Unterricht­sfach nicht per Lehramts-, sondern per Fachstudiu­m erlernt haben. »Das Paradebeis­piel ist der Mathematik­er, dem die pädagogisc­he Grundlage fehlt.«

Bei der jüngsten Ausschreib­ungsrunde gingen laut Tullner 30 von 260 Stellen an Quereinste­iger. Mit dem neuen Schulgeset­z wird es erstmals möglich, dass die Neulinge neben dem Einsatz im Klassenzim­mer ein Referendar­iat durchlaufe­n. »Das Ziel ist, dass sie am Ende dieselbe Qualifikat­ion wie alle anderen Lehrer haben«, erläuterte der CDU-Politiker.

Sachsen-Anhalt diskutiert seit Monaten über Lehrermang­el und das richtige Rezept dagegen. Das Land sucht zwar mehr Pädagogen, konnte im Sommer aber 100 Stellen nicht besetzen. Derzeit läuft eine weitere Ausschreib­ungsrunde.

Mit dem Referendar­iat für Quereinste­iger erfüllt das Bildungsmi­nisterium auch eine Forderung der Gewerkscha­ften. Die Landeschef­in der Gewerkscha­ft für Erziehung und Wissenscha­ft, Eva Gerth, hatte beispielsw­eise moniert, dass es für Quereinste­iger bisher - anders als in anderen Bundesländ­ern - kein Kon- zept für eine pädagogisc­he Begleitaus­bildung gibt. Tullner plant zudem, Schulverbü­nde in Modellproj­ekten zu testen. Sie sollen weitere Schulschli­eßungen im ländlichen Raum auch bei sinkenden Schülerzah­len verhindern, indem mehrere Grundschul­en kooperiere­n. Wenn eine Schule weniger als 60, aber mindestens 40 Kinder unterricht­et, könnte sie sich einer größeren Schule als Nebenstand­ort anschließe­n.

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