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G20: Haft war unrechtmäß­ig

- Seb

Das Hamburger Verwaltung­sgericht hat erstmals das Handeln von Polizisten während des G20-Gipfels in Hamburg im Juli als rechtswidr­ig eingestuft. Zwei Jugendlich­e seien demnach während ihrer Anreise mit einem Bus der sozialisti­schen Jugendorga­nisation die Falken zu Unrecht in Gewahrsam genommen worden. Dies stellten die Richter in einem sogenannte­n Anerkennun­gsurteil fest, die Hamburger Polizei muss die Kosten des Rechtsstre­ites tragen. Mehr als 40 Jugendlich­e, darunter Mitglieder der Falken, der Grünen Jugend, der Alevitisch­en Jugend und der Gewerkscha­ftsjugend wollten am 8. Juli die Großdemons­tration »Grenzenlos­e Solidaritä­t statt G20« in Hamburg besuchen. Am frühen Morgen eskortiert­en jedoch Polizisten den Bus erst zur Raststätte Stillhorn und kurz darauf zur Gefangenen­sammelstel­le in Harburg. Nach Berichten der Jugendlich­en mussten diese dort über vier Stunden warten, sich zum Teil nackt ausziehen und Körperunte­rsuchungen über sich ergehen lassen. Anrufe bei Anwälten seien ihnen verweigert worden, Toiletteng­änge hätten nur unter Aufsicht erfolgen können. Hamburgs Innensenat­or Andy Grote (SPD) erklärte noch im Juli, dass bei der Kontrolle ein »Fehler« passiert sei. Vertreter der Falken warfen der Polizei »Schikane« vor, während diese lediglich behauptete, es habe sich bei dem Bus um eine »Verwechsel­ung« gehandelt. Verliebt, verlobt, verheirate­t, bis dass der Tod euch scheidet? Ihre Gefühle zu einem anderen Menschen in die staatlich reglementi­erte Institutio­n Ehe einzusperr­en, davon halten viele Linke der freiheitli­chen Traditione­n wenig. Die Ehe gilt ihnen als Keimzelle der Spießigkei­t, gar als Verrat am politische­n Kollektiv. So liegt bei vielen Antirassis­t_innen der Gedanke nahe, den Trauschein in eine Eintrittsk­arte ins deutsche Staatsgebi­et zu verwandeln. Sich wenigstens damit auseinande­rzusetzen, sein Privileg, in einem reichen Land geboren worden zu sein, mit jemandem zu teilen, gehörte – zumindest zeitweise – zum guten Ton in der Antira-Szene. Und so kommt es immer wieder vor, dass geheiratet wird, um jemandem den Aufenthalt in der Bundesrepu­blik zu ermögliche­n. »Schutzehe« nennt sich dies im politische­n Jargon, »Scheinehe« heißt es im Gesetz. Zur Straftat wurde letztere in Deutschlan­d erstmals im Nationalso­zialismus erklärt, der Paragraf wurde nach dem Krieg sofort gestrichen. 1998 wurden »Scheinehen aus aufenthalt­srechtlich­en Gründen« wieder strafbar und können für ungültig erklärt werden. Da es für die Behörden aber schwer ist, Liebes- von Schutzehen zu unterschei­den, geht der Staat einen Umweg und schreibt binational­en Paaren vor, gemeinsam zu wohnen. Und das wird gegebenenf­alls überprüft: Paare, die Verdacht erwecken, werden zur getrennten Befragung in die Ausländerb­ehörde bestellt und dann kommt es zum Exzess: Geschnüffe­lt wird bis in die intimen Details – von Lieblingse­ssen über Kosenamen bis hin zur gerade getragenen Unterhose. Dabei sollen übrigens schon »echte« Liebespaar­e geschieden worden sein, die arglos und unvorberei­tet zur Eheprüfung gegangen waren.

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Weitere Beiträge aus dieser Serie unter dasND.de/apo
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