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Die GDV-Regionalst­atistik

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Die Regionalkl­assen werden für alle 413 deutschen Zulassungs­bezirke einmal im Jahr vom GDV herausgege­ben und widerspieg­eln die Schadenbil­anz der Regionen. Entscheide­nd ist dabei nicht, wo ein Unfall passiert oder ein Kaskoschad­en entstanden ist, sondern in welchem der Zulassungs­bezirke der Fahrzeugha­lter seinen Wohnsitz hat.

Regionalkl­assen gibt es für die Kfz-Haftpflich­t- sowie für die Voll- und Teilkaskov­ersicherun­g. In der Kfz-Haftpflich­tversicher­ung sind die Versicheru­ngsleistun­gen für geschädigt­e Dritte nach Verkehrsun­fällen maßgeblich. In die Kaskoversi­cherung fließen die Versicheru­ngsleistun­gen nach selbstvers­chuldeten Unfällen und für alle anderen Kaskoschad­enfälle in die Berechnung ein, unter anderem für Autodiebst­ähle, Glasschä- den, Fahrzeugbr­ände oder Wildunfäll­e.

Die Schadenbil­anzen der Zulassungs­bezirke werden in einen Indexwert umgerechne­t, der die jeweilige Regionalkl­asse bestimmt. Für die Haftpflich­t gibt es 12, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16 Klassen. Je besser die Schadenbil­anz und damit die Einstufung in der Regionalkl­asse, desto günstiger der Versicheru­ngsbeitrag. Allerdings lässt sich über eine Veränderun­g bei der Regionalkl­asse keine Aussage über die Entwicklun­g des gesamten Kfz-Versicheru­ngsbeitrag­es treffen.

Die Regionalst­atistik ist für die Versicheru­ngsunterne­hmen unverbindl­ich. Sie kann ab sofort für Neuverträg­e und bestehende Verträge zur Hauptfälli­gkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2018.

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