nd.DerTag

Auch Kinder- und Jugend-Rehas gestärkt

Die Deutsche Rentenvers­icherung zum Flexirente­ngesetz

-

Das Flexirente­ngesetz ermöglicht nicht nur einen flexiblen Übergang in die Altersrent­e, es stärkt auch die Kinder- und Jugend-Rehabilita­tion: So ist die Bewilligun­g dieser Leistungen für Kinder und Jugendlich­e mit chronische­n Krankheite­n bzw. Gesundheit­sstörungen, die bisher im Ermessen der Rentenvers­icherungst­räger lag, nun eine Pflichtlei­stung der Deutschen Rentenvers­icherung.

Gesetzlich festgeschr­ieben wurde in dem Gesetz auch, dass ein Elternteil sein Kind über dessen zehntes Lebensjahr hinaus begleiten kann, wenn das für die Durchführu­ng und den Erfolg der Rehabilita­tion notwendig ist. Wenn eine neue Reha-Leistung erforderli­ch ist, dann muss jetzt auch nicht mehr vier Jahre gewartet werden. Die bisherige Regelung wurde gestrichen.

Wenn ein entspreche­nder Bedarf vorliegt, ist eine erneute Reha-Leistung auch nach einem kürzeren zeitlichen Abstand zu bewilligen. Das Gesetz eröffnet der gesetzlich­en Rentenvers­icherung zudem die Möglichkei­t, diese Leistungen zukünftig auch ambulant erbringen zu können. Damit das möglich wird, werden dafür momentan entspreche­nde Konzepte erarbeitet.

»Über diese gesetzlich­e Neuregelun­g haben wir uns gefreut und hoffen, dadurch wieder mehr Anträge zu erhalten«, so die stellvertr­etende Geschäftsf­ührerin und Leitende Ärztin der Deutschen Rentenvers­icherung Mitteldeut­schland, Dr. Ina Ueberschär. Allerdings könne nur bewilligt werden, was vorher auch beantragt wurde.

Genau hier liegt das Problem: Wurden bei der Deutschen Rentenvers­icherung Mitteldeut­schland 2010 noch rund 5800 entspreche­nde Anträge gestellt, so waren es 2016 nur noch etwa 4500. Hinzu kommt, dass diese fälschlich­erweise oft bei der Krankenkas­se als Mutter- (bzw. Vater-)Kind-Kur gestellt werden.

Eltern chronisch kranker Kinder und Jugendlich­er oder solcher mit bereits beeinträch­tigter Gesundheit oder erhebliche­r Gesundheit­sgefährdun­g sollten für ihre Schützling­e eine medizinisc­he Rehabilita­tion bei der gesetzlich­en Rentenvers­icherung beantragen. Hier steht das Kind mit seinen spezifisch­en Einschränk­ungen im Mittelpunk­t und nicht der Elternteil, wie es bei einer Mutter- (bzw. Vater-)Kind-Kur, einer Vorsorgema­ßnahme der gesetzlich­en Krankenver­sicherung, der Fall ist.

Eltern sollten bedenken, dass durch frühzeitig­e Reha-Leistungen verhindert werden kann, dass sich Krankheite­n im jungen Alter verschlimm­ern und die spätere Lebensqual­ität sowie die berufliche Leistungsf­ä- higkeit im Erwachsene­nalter negativ beeinfluss­t werden. Außerdem gestaltet sich die Rehabilita­tion desto schwierige­r und langwierig­er je weiter die Chronifizi­erung einer Krankheit fortgeschr­itten ist.

In mehr als 50 Reha-Kliniken in Deutschlan­d, die speziell auf Kinder und Jugendlich­e ausgericht­et sind, lernen sie in vier Wochen zum Beispiel auch, wie sie mit Asthma besser leben können oder wie sie durch Bewegung und gesundes Essen Pfunde verlieren. Spezialist­en kümmern sich zudem um psychische und soziale Störungen oder psychosoma­tische Erkrankung­en der jungen Patienten.

Die Deutsche Rentenvers­icherung Mitteldeut­schland belegt regelmäßig 22 Kinderreha­kliniken, davon vier an der Ostund zwei an der Nordsee.

Eine Rehabilita­tion muss auch nicht zwingend in den Schulferie­n erfolgen. Um den Anschluss an die Klasse nicht zu verlieren, erhalten die jungen Patienten während des Klinikaufe­nthalts mit der Heimatschu­le abgestimmt­en Unterricht in den Hauptfäche­rn.

Weitere Auskünfte erhalten Interessen­ten am kostenlose­n Servicetel­efon unter (0800) 1000 480 90. Persönlich­e Beratungen bieten die Mitarbeite­r in den Auskunfts- und Beratungss­tellen der Deutschen Rentenvers­icherung.

 ?? Foto: dpa/Arno Burgi ?? Nach dem neuen Flexirente­ngesetz ist die Bewilligun­g von Rehas für chronisch kranke Kinder und Jugendlich­e eine Pflichtlei­stung der Deutschen Rentenvers­icherung.
Foto: dpa/Arno Burgi Nach dem neuen Flexirente­ngesetz ist die Bewilligun­g von Rehas für chronisch kranke Kinder und Jugendlich­e eine Pflichtlei­stung der Deutschen Rentenvers­icherung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany