Nach Trennung bleiben Geschenke in der Regel beim Beschenkten
Scheitert eine Beziehung, können die Ex-Partner Geschenke nicht ohne Weiteres zurückfordern. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nur bei Geschenken, die nach den konkreten Umständen das Übliche überschreiten, wie das Landgericht Köln in einem am 31. August 2017 bekanntgegebenen Urteil (Az. 3 O 280/16) entschied. Im konkreten Fall darf danach die Ex-Freundin einen gebrauchten Kleinwagen behalten.
Der Mann hatte für das Paar die Ringe und für seine Freundin für 6000 Euro ein gebrauchtes Auto nebst Winterreifen gekauft. Mit dem Wagen sollte sie auch nach dem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung noch ihren Arbeitsplatz erreichen können.
Als die Beziehung 2015 zerbrach, forderte der Mann das Auto zurück. Er habe es seiner Ex-Partnerin zur Verlobung geschenkt. Diese dagegen wollte von einer Verlobung nichts wissen. Es habe sich um eine »On-Off-Beziehung« gehandelt, bei der sich enge Bindung und Trennung abgewechselt hätten.
Wie nun das Landgericht Köln entschied, darf die Frau den Wagen behalten. Der Mann muss sogar noch die Winterreifen herausgeben, die noch in seiner Wohnung lagern.
Denn: Während einer Ehe oder Partnerschaft gemachte Zuwendungen könnten nach einer Trennung nicht ohne Weiteres zurückverlangt werden, heißt es in dem Urteil. Dies sei nur dann möglich, wenn das Geschenk über das alltägliche hinausgeht und »bei einem der Partner zur Bildung eines dauerhaften erheblichen Vermögenswertes führt«.
Dabei komme es aber immer auf die konkreten Umstände an. »Eine Rückforderung oder ein Ausgleichsanspruch kommt also nur in Betracht, wenn der Zuwendung nach den individuellen Vermögensverhältnissen eine außergewöhnlich hohe Bedeutung zukommt.«
Im konkreten Fall sei das Auto unstreitig für die Frau gekauft worden. Dies sei zwar ein durchaus teures Geschenk gewesen, angesichts der Vermögensverhältnisse des Manns aber keine »für ihn finanziell besonders herausragende Leistung«.
Daher dürfe die Frau den Wagen behalten. Auch die mit dem Auto zusammen gekauften Winterreifen stünden ihr zu, urteilte das Landgericht.