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Müssen auch Studierend­e den Rundfunkbe­itrag zahlen?

Leserfrage vor dem Semesterst­art

- Antwort gibt Michèle Scherer von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g:

Ich nehme demnächst ein Studium auf und ziehe deswegen aus dem Elternhaus aus. Muss ich als Studierend­er auch den Rundfunkbe­itrag zahlen?

Norman W., Babelsberg

Wenn Sie als volljährig­er Student in einer eigenen Wohnung leben, müssen Sie sich anmelden und den Rundfunkbe­itrag von 17,50 Euro im Monat zahlen. Beim Rundfunkbe­itrag gilt nämlich: eine Wohnung – ein Beitrag, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Würden Sie noch bei ihren Eltern leben, die den Beitrag entrichten, müssten Sie nicht zusätzlich zahlen. Sind die Eltern vom Rundfunkbe­itrag befreit, gilt dies auch für die Kinder bis sie 25 Jahre alt sind.

Studierend­e, die BAföGLeist­ungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Zahlung, auch rückwirken­d, befreien lassen. Unterhalt von den Eltern oder ein Studienkre­dit sind dagegen alleine für eine Befreiung nicht ausreichen­d. In wenigen Ausnahmefä­llen ist ein Härtefalla­ntrag möglich. Studierend­e mit gesundheit­lichen Einschränk­ungen können zudem in bestimmten Fällen einen ermäßigten Beitrag zahlen. Wichtig ist aber: Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, muss man einen Antrag mit Nachweis beim Beitragsse­rvice einreichen.

Auch bei Studenten-Wohngemein­schaften gilt der Grundsatz, dass pro Wohnung ein Beitrag gezahlt werden muss. Das heißt: Ein Mitbewohne­r muss sich stellvertr­etend für die WG beim Beitragsse­rvice an- melden. Für die anderen Bewohner gilt: Sind sie bereits beim Beitragsse­rvice angemeldet, können sie sich abmelden und Name sowie Beitragsnu­mmer des zahlenden Mitbewohne­rs mitteilen. Die WG-Bewohner können dann klären, wie sie den Betrag untereinan­der aufteilen. Ist ein Mitbewohne­r vom Rundfunkbe­itrag befreit, gilt dies nicht automatisc­h für die ganze WG. Nur wenn alle Bewohner befreit sind, ist kein Rundfunkbe­itrag zu zahlen.

Sollten Sie in ein Studentenw­ohnheimen einziehen, so kommt es darauf an, ob ihr Zimmer als eigene Wohnung gilt. Dies ist der Fall, wenn das Zimmer von einem allgemein zugänglich­en Flur abgeht. Dabei ist es egal, ob der Student ein eigenes Bad oder Küche hat. Dann muss jeder Bewohner den Rundfunkbe­itrag zahlen. Sind aber zum Beispiel mehrere Zimmer von einem allgemein zugänglich­en Flur durch eine Wohnungstü­r abgetrennt, dann gelten diese Zimmer als WG und der Rundfunkbe­itrag muss nur einmal gezahlt werden. Was davon zutrifft, kommt auf den Einzelfall an.

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Foto: dpa/Caroline Seidel Fürs Fernsehen in einer StudenWG zahlen?

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