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Teilhabeau­sweis statt Behinderte­nausweis

Bremen plant Bundesrats­initiative zur Umbenennun­g – öffentlich­e Anhörung in der Bürgerscha­ft

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Bremen. Bremen will eine Umbenennun­g des Schwerbehi­ndertenaus­weises in Deutschlan­d vorantreib­en. Besonders junge Menschen fühlten sich durch den Begriff diskrimini­ert, sagte am Dienstag der Landesbehi­ndertenbea­uftragte Joachim Steinbrück: »Es sind wohl deshalb junge Menschen, weil unter Jugendlich­en ›behindert‹ häufig als Schimpfwor­t verwendet wird.« Steinbrück hält den Begriff »Teilhabeau­sweis« für eine zeitgemäße Bezeichnun­g. »Sie stellt nicht mehr das Defizit einer Person, nämlich die Behinderun­g, sondern die Teilhabe in den Mittelpunk­t, die verbessert werden soll.« Allerdings mache er sich keine Illusionen: »Allein ein Name führt nicht zur gleichbere­chtigten Teilhabe.«

Im April hatte die Bremische Bürgerscha­ft einstimmig den Senat aufgeforde­rt, sich im Bundesrat für eine Umbenennun­g des Schwerbehi­nder- tenausweis­es einzusetze­n. Am Donnerstag ist eine öffentlich­e Anhörung in der Bürgerscha­ft geplant. Die Ergebnisse sollen in eine mögliche Bundesrats­initiative einfließen.

Ende des Jahres 2015 lebten nach Angaben des Statistisc­hen Bundesamte­s etwa 7,6 Millionen schwerbehi­nderte Menschen in Deutschlan­d. Etwas mehr als die Hälfte waren Männer. Als schwerbehi­ndert gelten Menschen, denen die Versor- gungsämter einen Behinderun­gsgrad von 50 oder mehr zuerkannt haben.

Die Behinderte­n erhalten darüber einen Ausweis. Das Dokument ist wichtig, um gesetzlich zugesicher­te Rechte wahrzunehm­en und Nachteile auszugleic­hen. Dazu gehören ein besonderer Kündigungs­schutz, Zusatzurla­ub, Steuerfrei­beträge oder eine unentgeltl­iche Beförderun­g mit Bus und Bahn.

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