nd.DerTag

Kein Gewissenst­est

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Der Landtag lehnte eine von der AfD-Fraktion geforderte Extremismu­sklausel bei der finanziell­en Förderung von Vereinen ab.

Potsdam. Nach Ansicht der Landtagsab­geordneten Inka Gossmann-Reetz (SPD) hat die AfD mit ihrem Antrag, für Zuwendunge­n an Vereine eine Extremismu­sklausel einzuführe­n, eine Scheindeba­tte angezettel­t. Mittlerwei­le müsste jedem Informiert­en klar sein, dass eine staatliche Gewissensp­rüfung in Form einer Extremismu­sklausel grundgeset­zwidrig sei, erinnerte Gossmann-Reetz. Zur Begründung ihres dennoch vorgelegte­n Antrags habe die AfD wahrheitsw­idrig behauptet, dass im Potsdamer Jugendzent­rum »Freiland« gewalttäti­ge Demonstrat­ionen zum G 20-Gipfel vorbereite­t worden seien. Doch auf solche Anschuldig­ungen habe die AfD bereits im Potsdamer Stadtparla­ment die eindeutige Antwort bekommen: Das Demo-Training der im Freiland eingemiete­ten Jugendorga­nisation »Die Falken« habe demnach ausschließ­lich legale und friedliche Protestfor­men sowie den Umgang mit kritischen Situatione­n auf Demonstrat­ionen vermittelt. Kein Teilnehmer des Trainings sei als Gewalttäte­r bei den G20-Ausschreit­ungen in Erscheinun­g getreten.

Die AfD hatte verlangt, dass sich Vereine, die vom Land Brandenbur­g finanziell gefördert werden, schriftlic­h zur freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng bekennen. Der Landtag lehnte das Ansinnen am Mittwoch ab. Der AfDAbgeord­nete Thomas Jung machte SPD, LINKE und Grünen daraufhin den Vorwurf, die Gefahr des Linksextre­mismus zu verharmlos­en.

Auf Bundeseben­e ist die 2011 von der damaligen Familienmi­nisterin Kristina Schröder (CDU) eingeführt­e Extremismu­sklausel wieder abgeschaff­t worden.

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