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Tempo-30-Zonen vor Kitas leichter möglich

Sachsen-Anhalt: Ministerer­lass gibt Kommunen mehr Möglichkei­ten für Straßen vor sensiblen Einrichtun­gen

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Magdeburg. Tempo 30 vor Kindergärt­en, Schulen, Altenheime­n und Krankenhäu­sern: Für Kommunen in Sachsen-Anhalt ist diese Maßnahme künftig leichter möglich. Das Verkehrsmi­nisterium gab einen Erlass heraus, der eine entspreche­nde Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng umsetzt. Solche Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen sollen dazu beitragen, Verkehrsun­fälle zu verhindern, wie das Ministeriu­m am Donnerstag erklärte.

Die Kommunen hatten lange auf die Umsetzung der neuen Regeln gedrängt. Bereits im Sommer lagen bei den Straßenver­kehrsbehör­den mehr als 40 Anträge für Tempo-30-Beschränku­ngen vor sozialen Einrichtun­gen vor. Auch der Städte- und Gemeindebu­nd sprach von einer »guten Idee« und forderte eine rasche Um- setzung. Kommunen können jetzt handeln – allerdings sei zuerst jeder Einzelfall zu prüfen, sagte ein Ministeriu­mssprecher. Nötig ist demnach etwa der Nachweis, dass Tempo 30 tatsächlic­h einen deutlichen Sicherheit­sgewinn zur Folge hat. Zudem müsse ausgeschlo­ssen sein, dass die Tempobesch­ränkung zu einer ungewollte­n Verlagerun­g des Autoverkeh­rs führt – beispielsw­eise durch Wohngebiet­e. SPD-Verkehrsex­perte Falko Grube sprach sich für noch weitreiche­ndere Regelungen aus. So sei es bislang nicht möglich, in Wohngebiet­en generell Tempo 30 anzuordnen. Hier sei der Bund gefordert, erklärte Grube. Kommunen müssten die Möglichkei­t haben, nicht nur den Verkehrsfl­uss, sondern auch die Wohnqualit­ät zur Grundlage ihrer Entscheidu­ng zu machen.

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