Flüchtlingsrat widerspricht Städtebund
Erfurt. Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge und die sofortige Beendigung »der gesetzlichen und behördlichen Verhinderungsstrategien« beim Familiennachzug hat der Thüringer Flüchtlingsrat gefordert. Die Hilfsorganisation widersprach damit am Montag Einwänden des Thüringer Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages. Beide kommunale Spitzenverbände hatten sich in der vergangenen Woche dafür stark gemacht, dass der Familiennachzug »weiterhin verunmöglicht« werde. Dabei sei mit Zahlenspielen argumentiert worden, »die keine Grundlage haben, aber vermeintliche Bedrohungsszenarien aufbauen«, hieß es. Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge umfasse Ehepartner und minderjährige Kinder sowie die Kernfamilie von unbegleiteten Flüchtlingskindern. Der Schutz der Familie und der Schutz des Kindeswohls seien nicht nur in Artikel sechs des Grundgesetzes, sondern auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechte-Charta verankert, machte der Flüchtlingsrat deutlich. Mit dem Asylpaket II vom März 2016 seien – dessen ungeachtet – subsidiär geschützte Flüchtlinge bis März 2018 vom Familiennachzug ausgeschlossen worden. »Diese eklatante Missachtung des Rechts auf Schutz der Familie muss beendet werden«, sagte Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat.