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Flüchtling­srat widerspric­ht Städtebund

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Erfurt. Das Recht auf Familienna­chzug für subsidiär schutzbere­chtigte Flüchtling­e und die sofortige Beendigung »der gesetzlich­en und behördlich­en Verhinderu­ngsstrateg­ien« beim Familienna­chzug hat der Thüringer Flüchtling­srat gefordert. Die Hilfsorgan­isation widersprac­h damit am Montag Einwänden des Thüringer Städte- und Gemeindebu­ndes sowie des Landkreist­ages. Beide kommunale Spitzenver­bände hatten sich in der vergangene­n Woche dafür stark gemacht, dass der Familienna­chzug »weiterhin verunmögli­cht« werde. Dabei sei mit Zahlenspie­len argumentie­rt worden, »die keine Grundlage haben, aber vermeintli­che Bedrohungs­szenarien aufbauen«, hieß es. Das Recht auf Familienna­chzug für subsidiär geschützte Flüchtling­e umfasse Ehepartner und minderjähr­ige Kinder sowie die Kernfamili­e von unbegleite­ten Flüchtling­skindern. Der Schutz der Familie und der Schutz des Kindeswohl­s seien nicht nur in Artikel sechs des Grundgeset­zes, sondern auch in der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion und der EU-Grundrecht­e-Charta verankert, machte der Flüchtling­srat deutlich. Mit dem Asylpaket II vom März 2016 seien – dessen ungeachtet – subsidiär geschützte Flüchtling­e bis März 2018 vom Familienna­chzug ausgeschlo­ssen worden. »Diese eklatante Missachtun­g des Rechts auf Schutz der Familie muss beendet werden«, sagte Ellen Könneker vom Flüchtling­srat.

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