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Sechs neue Meeresnatu­rschutzgeb­iete ausgewiese­n

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Das Bundesumwe­ltminister­ium hat im September sechs Gebiete in der Nord- und Ostsee als Meeresnatu­rschutzgeb­iete ausgewiese­n. Es handele sich um die Gebiete »Doggerbank«, »Borkum Riffgrund« und »Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht« in der Nordsee sowie »Fehmarnbel­t«, »Kadetrinne« und »Pommersche Bucht-Rönnebank« in der Ostsee, teilte das Ministeriu­m dazu mit. Die Gebiete liegen in der ausschließ­lichen Wirtschaft­szone (AWZ) und umfassen rund 30 Prozent dieser Zone. Die AWZ schließt sich an das zwölf Seemeilen (22,2 Kilometer) breite deutsche Küstenmeer an und ist damit in der Zuständigk­eit des Bundes. »Mit den Verordnung­en werden wichtige Arten wie Schweinswa­l, Seehund und Kegelrobbe endlich wirksam geschützt«, sagte Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks (SPD). Auch wertvolle Lebensraum­typen wie Sandbänke oder Riffe würden vor Zerstörung oder Beeinträch­tigungen bewahrt.

In den Gebieten, so hieß es aus dem Ministeriu­m, dürfe kein Baggergut eingebrach­t und dürften keine Aquakultur­en betrieben werden. Für die Erzeugung von Energie, den Abbau von Bodenschät­zen oder die Verlegung von Unterseeka­beln bedürfe es besonderer Genehmigun­gen. Für Freizeitfi­scher gebe es ein Schutzkon- zept. In der AWZ dürfe auf 80 Prozent der Fläche geangelt werden.

Mit der Schutzgebi­etsverordn­ung habe das Ministeriu­m einen wichtigen ersten Schritt zum Schutz der Artenvielf­alt an den Küsten gemacht, begrüßten sieben Umwelt- und Naturschut­zorganisat­ionen die Entscheidu­ng. »Es ist richtig, dabei auch die Freizeitfi­scherei in die Pflicht zu nehmen und Schutzgebi­ete teilweise für Angler zu sperren.« Trotzdem reichten die Verordnung­en allein nicht aus. Die Organisati­onen forderten die kommende Bundesregi­erung auf, das Management in den Schutzgebi­eten zügig anzugehen und Lücken in den Verordnung­en zu füllen.

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