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Anklagen gegen weitere KZ-Täter möglich

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Ludwigsbur­g. Neun weiteren mutmaßlich­en Mitarbeite­rn in Konzentrat­ionslagern der Nazis drohen Anklagen wegen Beihilfe zum Mord. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalso­zialistisc­her Verbrechen hat die Ermittlung­en abgeschlos­sen und an die zuständige­n Staatsanwa­ltschaften in Deutschlan­d und Österreich weitergege­ben, wie Oberstaats­anwalt Jens Rommel am Montag in Ludwigsbur­g sagte. Nach Angaben Rommels, dessen Behörde die Vorermittl­ungen geführt hatte, betreffen die Fälle die Konzentrat­ionslager Ravensbrüc­k, Mauthausen, Buchenwald und Auschwitz. Unterdesse­n hat der frühere SS-Mann Oskar Gröning Verfassung­sbeschwerd­e gegen seinen bevorstehe­nden Haftantrit­t eingelegt. Das sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann am Dienstag dem NDR. Nach dem Grundgeset­z habe jeder Bürger das Recht auf Leben und körperlich­e Unversehrt­heit, betonte Holtermann. Das sei bei seinem 96-jährigen Mandanten nicht gewährleis­tet, wenn er ins Gefängnis müsse. Er halte Oskar Gröning für nicht haftfähig. Unabhängig von dieser Beschwerde ist laut NDR die Staatsanwa­ltschaft Hannover weiter dabei, den Termin für den Haftantrit­t festzulege­n. Nach Aussagen einer Sprecherin wird das Ladungssch­reiben sehr wahrschein­lich nicht mehr in diesem Jahr verschickt. Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning war im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

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