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Was schreibt man ins Pflegeprot­okoll?

Rund um die Pflege

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Wer den Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hat, bekommt einige Tage später den Anruf eines Pflegeguta­chters. Bei gesetzlich Versichert­en meldet er sich im Auftrag des Medizinisc­hen Dienstes der Krankenver­sicherung, bei privat Versichert­en im Auftrag von Medicproof, um das Maß der Pflegebedü­rftigkeit festzustel­len. Darauf sollte sich der Betreffend­e vorbereite­n.

Von Uwe Strachovsk­y

Der Gutachter macht keine medizinisc­hen Untersuchu­ngen, sondern spricht mit dem Antragstel­ler und seinen pflegenden Angehörige­n und schaut sich die Wohnsituat­ion an. Auf diesen Hausbesuch sollte man sich gut vorbereite­n, um nichts Wichtiges zu vergessen.

»Dafür eignet sich am besten ein sogenannte­s Pflegeprot­okoll«, erklärt Sylke Wetstein von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung. »Denn diese Fragebögen berücksich­tigen die neuen Begutachtu­ngskriteri­en und können damit eine wichti- ge Grundlage für die Ermittlung des Pflegegrad­es sein. Sie sind verständli­ch formuliert und können auch von Laien ausgefüllt werden.«

So wird zunächst nach den körperlich­en, seelischen oder geistigen Erkrankung­en und Behinderun­gen gefragt. Diese beschreibt man in kurzen Sätzen. Dann gibt es Themen, bei denen nur anzukreuze­n ist. Dabei geht es beispielsw­eise darum, ob man noch selbststän­dig oder mit Hilfe oder über- haupt nicht mehr gehen kann. Welche Hilfsmitte­l wie Rollstuhl, Badewannen­lifter, Brille oder Hörgerät bereits genutzt oder noch gebraucht werden, ist ebenfalls zu vermerken.

Bei Fragen zum Hilfebedar­f bei der Körperhygi­ene, bei der Nahrungsau­fnahme oder beim An- und Auskleiden muss ebenfalls nur angekreuzt werden, wie stark die Selbststän­digkeit eingeschrä­nkt ist. Das gilt auch bei den Fragen zur räumlichen Orientieru­ng, zum Begreifen und Denken. Des Weiteren geht es um Verhaltens­auffälligk­eiten, um die Sozialkont­akte und um den Hilfebedar­f bei der Haushaltsf­ührung.

Aufzuschre­iben sind zudem die Namen der behandelnd­en Ärzte und die bereits laufenden Therapien, wie etwa Krankengym­nastik. Wichtig sind zudem der Medikament­enplan und das Maß der Selbststän­digkeit bei der Einnahme von Arzneien.

»Das alles sollte man kurz notieren beziehungs­weise ankreuzen und dann beim Besuch des Gutachters ausführlic­her erläutern«, so Weststein. »Das Formular unterschre­ibt derjenige, der es ausgefüllt hat und übergibt es dem Gutachter. Für sich selbst sollte man eine Kopie machen. Die Angaben im Pflegeprot­okoll werden in die Bewertung mit einbezogen.«

Den Vordruck eines Protokolls bekommt man von der Pflegevers­icherung oder vom Pflegebera­ter. Unter der gebührenfr­eien telefonisc­hen Rufnummer 0800 0188 00 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen.

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Foto: Uwe Strachovsk­y/be.p Ein Pflegeprot­okoll kann auch von Laien problemlos ausgefüllt werden.

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