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Ab 2018 gibt es noch mehr Geld

Riester-Verträge

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Riester-Verträge sind zwar Privatsach­e, dennoch steht dafür eine staatliche Förderung zur Verfügung. Es gibt Kinderzula­gen und unabhängig davon 154 Euro Grundzulag­e für den Sparer selbst. Diese bekommt er, wenn er vier Prozent seines rentenvers­icherungsp­flichtigen Vorjahrese­inkommens in den Vertrag einzahlt. Ab 2018 wird diese Grundzulag­e auf 175 Euro erhöht, ohne dass der eigene Beitrag ansteigt. Durch die höhere Grundzulag­e sinkt der Eigenbeitr­ag des Sparers, denn das Riester-Guthaben setzt sich aus den Einzahlung­en des Sparers abzüglich der Zulagen zusammen.

Die Zulagen müssen aber beantragt werden. Die Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommt man, wenn man sie bis zum Ende des übernächst­en Jahres beantragt. Für das laufende Jahr 2017 ist das also spätestens der 31. Dezember 2019. Der Antrag muss zu diesem Termin beim Vertragsan­bieter sein. Je früher man den Antrag abschickt, desto früher kommt die Zulage aufs Konto und wird auch entspreche­nd verzinst. Deshalb lohnt es sich, den Antrag nicht lange vor sich her zu schieben, sondern die Zulagen für 2017 bereits zu Beginn des Jahres 2018 zu ordern.

Die staatliche Förderung gibt es für Riester-Verträge in Form einer Versicheru­ng, eines Banksparpl­anes oder eines Fonds. Es gibt sie ebenso für entspreche­nd gestaltete Bausparver­träge, auch Eigenheim-Rentenvert­räge genannt. Der Anbieter schickt den »Antrag auf Altersvors­orgzulage« an den Sparer. Katrin Baum

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