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Nicht zu spät abschließe­n

Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung

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Das Risiko, berufsunfä­hig zu werden, wird immer noch von vielen unterschät­zt. Auch Jugendlich­e, die eine Berufsausb­ildung begonnen haben, machen sich darüber keine großen Gedanken. Doch gerade für sie ist dies besonders wichtig.

Werden sie während der Ausbildung berufsunfä­hig, haben sie nicht einmal Anspruch auf eine gesetzlich­e Erwerbsmin­derungsren­te. Denn diese tritt erst ein, wenn in den letzten fünf Jahren mindestens für 36 Monate Pflichtbei­träge gezahlt wurden. Aber auch später, wenn dieser Anspruch besteht, sollte man sich nicht darauf verlassen, dass im Fall der Fälle der notwendige Lebensunte­rhalt vollständi­g oder auch nur ausreichen­d gedeckt wird.

Durch eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung sichern sich Auszubilde­nde und Studenten finanziell ab, wenn sie durch Krankheit, Unfall oder Invaliditä­t nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Je früher ein solcher Vertrag abgeschlos­sen wird, desto günstiger sind der Schutz und der zu zahlende Versicheru­ngsbeitrag.

Bei der Prüfung bereits abgeschlos­sener Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung­en stellt die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) immer wieder fest, dass diese nicht ausreichen­d sind, um den Verlust der Arbeitskra­ft umfassend finanziell abzusicher­n. Das beginnt mit dem Abschluss zu niedriger Berufsunfä­higkeitsre­nten, fehlender dynamische­r Erhöhungs- möglichkei­ten oder es werden zu kurze Versicheru­ngs- und Leistungsd­auern vereinbart.

Wichtig beim Abschluss einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung ist eine an den Bedürfniss­en angepasste Rentenhöhe, am besten mit einer Versicheru­ngs- und Leistungsd­auer auf das 67. Lebensjahr. Auch der Einschluss einer Beitragsdy­namik ab Vertragsbe­ginn ist ein Muss.

Je jünger und gesünder der Verbrauche­r bei Vertragsab­schluss ist, desto günstiger gestalten sich die Beiträge für eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung. Vielfach wird von Versicheru­ngsvermitt­lern versucht, eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung mit Altersvors­orgeproduk­ten zu koppeln. In der Regel ist dann die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung nur eine Zusatzvers­icherung zu einer fondsgebun­denen oder klassische­n Lebens- und Rentenvers­icherung.

Oftmals können diese teuren Kombiprodu­kte nicht auf Dauer aufrechter­halten werden, weil durch spätere Arbeitslos­igkeit, geringeres Einkommen oder Krankheit die entspreche­nden finanziell­en Mittel fehlen. Die Folge kann dann der Verlust des Berufsunfä­higkeitssc­hutzes sein.

Die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt rät deshalb, die Absicherun­g wichtiger Risiken, wie den Verlust der Arbeitskra­ft, unbedingt und konsequent von jeder Form der Kapitalbil­dung zu trennen. Weitere Informatio­nen sind in jeder Beratungss­telle der Verbrauche­rzentrale SachsenAnh­alt erhältlich. vzsa/nd

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