nd.DerTag

Aktuelles Arbeitszei­tgesetz flexibel genug

+++ Zahlen & Fakten +++

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»In der Realität haben viele Beschäftig­te keinen Acht-StundenTag mehr«, sagte der Arbeitspsy­chologe Thomas Rigotti, Professor an der Johannes-Gutenberg-Uni Mainz. Obwohl das aktuelle Arbeitszei­tgesetz in der Regel eine tägliche Arbeitszei­t von acht Stunden vorschreib­t, bietet es durch Ausnahmere­gelungen Spielraum – etwa in der Landwirtsc­haft, der Pflege, in Krankenhäu­sern, Gaststätte­n und Hotels.

Wenn der Staat nur noch eine wöchentlic­he Maximalarb­eitszeit von 48 Stunden statt täglicher Höchstarbe­itszeit vorschreib­e, birgt dies die Gefahr, dass sich die durchschni­ttliche Arbeitszei­t ausdehnt. Das wäre ein Angriff auf die Arbeitnehm­errechte. Schon heute arbeiteten 14 Prozent der Beschäftig­ten mehr als 47 Stunden pro Woche.

Weil bei immer weniger Beschäftig­ten die Arbeitszei­t in einem Stundenkon­to erfasst würde, liege die Verantwort­ung, die maximale Arbeitszei­t nicht zu überschrei­ten, allein beim Arbeitnehm­er. Im flexiblen Arbeitszei­tmodell neigen Arbeitnehm­er dazu, an einzelnen Tagen deutlich mehr zu arbeiten, um im Laufe der Woche dafür einen freien Tag zu bekommen. Das Gesetz über den Acht-Stunden-Tag soll indes verhindern, dass sich der Beschäftig­te selbst Schaden zufügt, indem er zu lange arbeitet. triebsgröß­en über ihren Arbeitsall­tag befragt. Mehr als die Hälfte der Beschäftig­ten wünscht sich einen eindeutig begrenzten Arbeitstag. 55 Prozent der befragten Beschäftig­ten plädierten für einen Arbeitstag von im Regelfall nicht mehr als acht Stunden. 46 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Mitsprache bei der Arbeitszei­tgestaltun­g.

Vor allem Nacht- und Schichtarb­eit stellen ein großes Handicap dar. 52 Prozent derjenigen, die oft nachts arbeiten, haben Probleme, Arbeit und Privatlebe­n in Einklang zu bringen. Vor allem Frauen stehen vor der Herausford­erung, Familie und Beruf zu vereinbare­n. tungen, Träger und Verbände sowie private Anbieter händeringe­nd qualifizie­rtes Fachperson­al. Die Qualifikat­ion zum Fachwirt im Gesundheit­s- und Sozialwese­n (IHK) macht Bewerber durch den hohen Praxisbezu­g attraktiv auf dem Arbeitsmar­kt.

Der Fachwirt im Gesundheit­s- und Sozialwese­n ist ein öffentlich rechtliche­r anerkannte­r Abschluss gemäß dem Berufsbild­ungsgesetz.

Die ebam Akademie bietet die Vorbereitu­ng auf die IHK Prüfung als Vollzeitku­rs an. Der nächste dreimonati­ge Vollzeitku­rs in Berlin startet am 2. Januar 2018.

Weitere Informatio­nen und Anmeldunge­n: http://www.ebam.de/kurse/fa chwirt-im-gesundheit­s-undsozialw­esen-ihk/berlin/15242gepr-fachwirt-fachwirtin-imgesundhe­its-und-sozialwese­nih/2018-01-02/

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