Aktuelles Arbeitszeitgesetz flexibel genug
+++ Zahlen & Fakten +++
»In der Realität haben viele Beschäftigte keinen Acht-StundenTag mehr«, sagte der Arbeitspsychologe Thomas Rigotti, Professor an der Johannes-Gutenberg-Uni Mainz. Obwohl das aktuelle Arbeitszeitgesetz in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden vorschreibt, bietet es durch Ausnahmeregelungen Spielraum – etwa in der Landwirtschaft, der Pflege, in Krankenhäusern, Gaststätten und Hotels.
Wenn der Staat nur noch eine wöchentliche Maximalarbeitszeit von 48 Stunden statt täglicher Höchstarbeitszeit vorschreibe, birgt dies die Gefahr, dass sich die durchschnittliche Arbeitszeit ausdehnt. Das wäre ein Angriff auf die Arbeitnehmerrechte. Schon heute arbeiteten 14 Prozent der Beschäftigten mehr als 47 Stunden pro Woche.
Weil bei immer weniger Beschäftigten die Arbeitszeit in einem Stundenkonto erfasst würde, liege die Verantwortung, die maximale Arbeitszeit nicht zu überschreiten, allein beim Arbeitnehmer. Im flexiblen Arbeitszeitmodell neigen Arbeitnehmer dazu, an einzelnen Tagen deutlich mehr zu arbeiten, um im Laufe der Woche dafür einen freien Tag zu bekommen. Das Gesetz über den Acht-Stunden-Tag soll indes verhindern, dass sich der Beschäftigte selbst Schaden zufügt, indem er zu lange arbeitet. triebsgrößen über ihren Arbeitsalltag befragt. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten wünscht sich einen eindeutig begrenzten Arbeitstag. 55 Prozent der befragten Beschäftigten plädierten für einen Arbeitstag von im Regelfall nicht mehr als acht Stunden. 46 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Mitsprache bei der Arbeitszeitgestaltung.
Vor allem Nacht- und Schichtarbeit stellen ein großes Handicap dar. 52 Prozent derjenigen, die oft nachts arbeiten, haben Probleme, Arbeit und Privatleben in Einklang zu bringen. Vor allem Frauen stehen vor der Herausforderung, Familie und Beruf zu vereinbaren. tungen, Träger und Verbände sowie private Anbieter händeringend qualifiziertes Fachpersonal. Die Qualifikation zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) macht Bewerber durch den hohen Praxisbezug attraktiv auf dem Arbeitsmarkt.
Der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist ein öffentlich rechtlicher anerkannter Abschluss gemäß dem Berufsbildungsgesetz.
Die ebam Akademie bietet die Vorbereitung auf die IHK Prüfung als Vollzeitkurs an. Der nächste dreimonatige Vollzeitkurs in Berlin startet am 2. Januar 2018.
Weitere Informationen und Anmeldungen: http://www.ebam.de/kurse/fa chwirt-im-gesundheits-undsozialwesen-ihk/berlin/15242gepr-fachwirt-fachwirtin-imgesundheits-und-sozialwesenih/2018-01-02/