Sanierungsfahrplan sinnvoll
Finanzielle Unterstützung für Energieberatung vor Ort
Als Eigentümer eines Ein- und Zweifamilienhauses erhalten Sie bis zu 800 Euro Zuschuss vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), wenn Sie sich von einem Gebäudeenergieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Darüber informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
Wie läuft die Energieberatung vor Ort ab?
Ein Energieberater kommt zu Ihnen und nimmt den Zustand Ihres Gebäudes unter die Lupe. Anschließend erhalten Sie ein Sanierungskonzept oder einen individuellen Sanierungsfahrplan nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget – entweder für eine komplette oder schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zum Energiesparen (individueller Sanierungsfahrplan).
Wer wird gefördert?
Das Angebot der »Vor-Ort-Beratung« richtet sich an folgende Zielgruppen:
Haus- und Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mieter und Pächter, rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen), Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Was wird gefördert?
Das BMWi fördert den Besuch des Energieberaters und über-
nimmt 60 Prozent der Beratungskosten. Die Höchstförderung beträgt bei:
Ein- und Zweifamilienhäusern 800 Euro und Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten gar 1100 Euro.
Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Um vom Angebot der Energieberatung zu profitieren, muss Ihr Gebäude in Deutschland stehen; der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden sein; das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen. So sind zum Beispiel Vereinsgebäude von der Förderung für eine Energieberatung ausgenommen. Für Vereinsgebäude steht das spezielle BMWi Programm »Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen« zur Verfügung. Wie erhalte ich die Förderung für eine Energieberatung? Ganz einfach: Sie suchen sich einen fachlich qualifizierten Energieberater und beauftragen ihn. Er kümmert sich dann um alles Weitere. Er beantragt den Zuschuss, der für ihn bestimmt ist. Dafür erhalten Sie dann eine entsprechend günstigere Rechnung: Das Honorar für die Energieberatung ermäßigt sich um den Zuschuss.
Und das Beste: Ab dem 1. Dezember 2017 ist es unerheblich, aus welcher Branche Ihr Fachmann kommt – solange er die hohen gesetzlichen Anforderungen an qualifizierte Energieberater erfüllt. Konkret heißt das: Sie können Ihren qualifizierten Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und gegebenenfalls auf Ihre bestehenden Kontakte (z. B. zum Handwerker) zurückgreifen.
Für die Vor-Ort-Beratung wurde der »individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude« entwickelt. Er bietet zusammen mit der Umsetzungshilfe einen einheitlichen Rahmen, ein klar verständliches Design sowie ergänzende Hintergrundinformationen.
Individueller Überblick Eigentümer erhalten hier einen individuellen Überblick über anstehende Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz und effektiveres Energiesparen – langfristig, Schritt für Schritt und verständlich. Der Energieberater kann mit einer Software das gesamte Gebäude standardisiert erfassen und die Ergebnisse seiner Beratung übersichtlich darstellen. Der Hauseigentümer bekommt damit einen verständlichen Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes, Energiesparpotenziale, anstehende Sanierungsschritte sowie deren Kosten-Nutzen-Verhältnis. WiE/nd