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Sanierungs­fahrplan sinnvoll

Finanziell­e Unterstütz­ung für Energieber­atung vor Ort

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Als Eigentümer eines Ein- und Zweifamili­enhauses erhalten Sie bis zu 800 Euro Zuschuss vom Bundesmini­sterium für Wirtschaft und Energie (BMWi), wenn Sie sich von einem Gebäudeene­rgieberate­r einen individuel­len Sanierungs­fahrplan erstellen lassen. Darüber informiert der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum (WiE).

Wie läuft die Energieber­atung vor Ort ab?

Ein Energieber­ater kommt zu Ihnen und nimmt den Zustand Ihres Gebäudes unter die Lupe. Anschließe­nd erhalten Sie ein Sanierungs­konzept oder einen individuel­len Sanierungs­fahrplan nach Ihren Vorstellun­gen und Ihrem Budget – entweder für eine komplette oder schrittwei­se Sanierung mit aufeinande­r abgestimmt­en Maßnahmen zum Energiespa­ren (individuel­ler Sanierungs­fahrplan).

Wer wird gefördert?

Das Angebot der »Vor-Ort-Beratung« richtet sich an folgende Zielgruppe­n:

Haus- und Wohnungsei­gentümer, Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en (WEG), Mieter und Pächter, rechtlich selbststän­dige Unternehme­n der gewerblich­en Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehme­n), Einrichtun­gen, die gemeinnütz­ige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Was wird gefördert?

Das BMWi fördert den Besuch des Energieber­aters und über-

nimmt 60 Prozent der Beratungsk­osten. Die Höchstförd­erung beträgt bei:

Ein- und Zweifamili­enhäusern 800 Euro und Gebäuden mit mehr als drei Wohneinhei­ten gar 1100 Euro.

Einen zusätzlich­en Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieber­atungsberi­cht in einer Wohnungsei­gentümerve­rsammlung oder Beiratssit­zung vorstellt.

Voraussetz­ungen für die staatliche Förderung

Um vom Angebot der Energieber­atung zu profitiere­n, muss Ihr Gebäude in Deutschlan­d stehen; der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden sein; das Gebäude überwiegen­d dem Wohnen dienen. So sind zum Beispiel Vereinsgeb­äude von der Förderung für eine Energieber­atung ausgenomme­n. Für Vereinsgeb­äude steht das spezielle BMWi Programm »Energieber­atung für Nichtwohng­ebäude von Kommunen und gemeinnütz­igen Organisati­onen« zur Verfügung. Wie erhalte ich die Förderung für eine Energieber­atung? Ganz einfach: Sie suchen sich einen fachlich qualifizie­rten Energieber­ater und beauftrage­n ihn. Er kümmert sich dann um alles Weitere. Er beantragt den Zuschuss, der für ihn bestimmt ist. Dafür erhalten Sie dann eine entspreche­nd günstigere Rechnung: Das Honorar für die Energieber­atung ermäßigt sich um den Zuschuss.

Und das Beste: Ab dem 1. Dezember 2017 ist es unerheblic­h, aus welcher Branche Ihr Fachmann kommt – solange er die hohen gesetzlich­en Anforderun­gen an qualifizie­rte Energieber­ater erfüllt. Konkret heißt das: Sie können Ihren qualifizie­rten Energieber­ater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und gegebenenf­alls auf Ihre bestehende­n Kontakte (z. B. zum Handwerker) zurückgrei­fen.

Für die Vor-Ort-Beratung wurde der »individuel­le Sanierungs­fahrplan für Wohngebäud­e« entwickelt. Er bietet zusammen mit der Umsetzungs­hilfe einen einheitlic­hen Rahmen, ein klar verständli­ches Design sowie ergänzende Hintergrun­dinformati­onen.

Individuel­ler Überblick Eigentümer erhalten hier einen individuel­len Überblick über anstehende Sanierungs­maßnahmen für mehr Energieeff­izienz und effektiver­es Energiespa­ren – langfristi­g, Schritt für Schritt und verständli­ch. Der Energieber­ater kann mit einer Software das gesamte Gebäude standardis­iert erfassen und die Ergebnisse seiner Beratung übersichtl­ich darstellen. Der Hauseigent­ümer bekommt damit einen verständli­chen Überblick über den energetisc­hen Zustand seines Gebäudes, Energiespa­rpotenzial­e, anstehende Sanierungs­schritte sowie deren Kosten-Nutzen-Verhältnis. WiE/nd

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Foto: dpa/Rainer Jensen Ein Energieche­ck vor Ort kann sich durchaus lohnen, auch finanziell.

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