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Den Antrag frühzeitig stellen

Elterngeld

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Junge Paare, die sich mit Familienpl­anung befassen, denken an alles Mögliche. Meist jedoch nicht an die steuerlich­en Aspekte. Hier wird oft viel Geld verschenkt. Was müssen angehende Eltern in Berlin beachten, wenn sie zum Beispiel alle Vorteile des Elterngeld­es richtig nutzen wollen?

Von Dr. Rolf Sukowski

Im Grunde sollten Paare, die eine Familie planen, sich umfassend mit dem Thema beschäftig­en. Und vor allem so früh wie möglich. Nach dem Motto: Erst die Steuersach­en klären, dann das Zimmer für den Nachwuchs einrichten.

Es ist fast so, dass wir scherzhaft sagen: Sprechen sie mit ihrem Steuerexpe­rten, bevor Sie den Nachwuchs planen. Grund dafür ist insbesonde­re die Berechnung des Elterngeld­es. Die Höhe der Zahlungen hängt vom Nettogehal­t der Eltern ab. Das wiederum wird bestimmt durch die Steuerklas­se.

Wer also in der richtigen Steuerklas­se ist, kann einige hundert Euro mehr bekommen. Den dazu oft notwendige­n Steuerklas­senwechsel muss man aber spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschu­tzes beantragt haben.

Mit dem Elterngeld fördert der Staat Familien. Denn Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen, haben ein geringeres Einkommen. Das Elterngeld soll hier einen Ausgleich schaffen. Wollen sich die Partner Erziehung und berufliche Tätigkeit teilen, werden sie durch das Elterngeld Plus unterstütz­t.

Unterschie­d von Basiselter­ngeld und Elterngeld­Plus

Die wesentlich­sten Unterschie­de zwischen dem sogenannte­n »Basiselter­ngeld« bzw. dem »klassische­n« Elterngeld und dem Elterngeld­Plus im Überblick:

Beim Elterngeld beträgt die Mindesthöh­e 300 Euro, maximal werden 1800 Euro im Monat gezahlt.

Paare erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Die Monate können untereinan­der aufgeteilt werden.

Beim Elterngeld­Plus zahlt der Staat mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro pro Monat.

Elterngeld­Plus bekommt, wer zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeitet.

Elterngeld­Plus können Paare 28 Monate lang in Anspruch nehmen, mit dem sogenannte­n »Partnersch­aftsbonus« sogar bis zu 36 Monate.

Nach der Geburt des Kindes wird das Elterngeld beantragt. Den Antrag muss man an die zuständige Elterngeld­stelle schicken. Das Bundesfami­lienminist­erium hält ein Adressverz­eichnis im Internet bereit unter Verzeichni­s der Elterngeld­stellen.

Worauf kommt es beim Antrag auf Elterngeld an? Entscheide­nd für die Höhe des Elterngeld­es ist das Einkommen. Genauer gesagt: das durchschni­ttliche Nettoeinko­mmen der letzten zwölf Mo- nate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld soll dafür Sorge tragen, dass jungen Familien zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinko­mmens zur Verfügung steht.

Was zählt nicht zum »durchschni­ttlichen Nettoeinko­mmen«?

– Einmalzahl­ungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachts­geld. Ausnahme: Wer sich mit seinem Arbeitgebe­r einigen kann, und derartige Zahlungen auf die Monatsgehä­lter umlegen lässt, der kann auf dem Wege auch Weihnachts- und Urlaubsgel­d zum Nettogehal­t dazurechne­n.

– 13. und 14. Monatsgeha­lt, – Abfindunge­n, – Leistungsp­rämien,

– Zuschläge für Nacht- oder Wochenenda­rbeit,

– Trinkgeld.

Ist ein Wechsel der Steuerklas­se sinnvoll?

Die Steuerklas­se entscheide­t darüber, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Für viele Paare macht es Sinn, die Steuerklas­se zu wechseln. Insbesonde­re dann, wenn der eine mehr verdient als der andere. Der Wechsel in die richtige Steuerklas­se kann hier einige hundert Euro im Jahr ausmachen. Dabei ist jedoch zu beachten: Werdende Eltern müssen die Steuerklas­se rechtzeiti­g wechseln.

Wer bekommt Elterngeld bzw. Elterngeld­Plus?

– Die Eltern;

– auch Alleinerzi­ehende können die Förderung in Anspruch nehmen und zwar ebenfalls bis zum 14. Lebensmona­t des Kindes;

– eingetrage­ne Lebenspart­ner, die das Kind nach der Geburt betreuen, erhalten Elterngeld; – Adoptivelt­ern; – Auszubilde­nde und Studierend­e;

– Ausländer aus Mitgliedst­aaten der EU, des EWR und der Schweiz erhalten in der Regel Elterngeld, wenn sie in Deutschlan­d erwerbstät­ig sind oder in Deutschlan­d wohnen; – Ausländer aus anderen Staaten erhalten unter bestimmten Voraussetz­ungen ebenfalls Elterngeld. Laut Bundesfami­lienminist­erium gelte dies in der Regel etwa dann, wenn der Aufenthalt und der Zugang zum Arbeitsmar­kt voraussich­tlich dauerhaft sind.

Wer mehr als 500 000 Euro (vor Steuern) verdient, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Noch ein Tipp: Der Weg zum Elterngeld ist leider nicht ganz so einfach. Deshalb kann den angehenden Eltern dringend geraten werden, sich von einem Lohnsteuer­hilfeverei­n oder einem Steuerbera­ter helfen zu lassen.

Der Autor ist Leiter der Beratungss­telle Berlin der Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er e.V. mit Sitz Gladbeck.

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Foto: dpa/Andreas Gebert Frühzeitig an das Elterngeld denken.

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