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Dienstleis­ter greifen nach einer Vielzahl von Daten

Untersuchu­ng der Marktwächt­er zum Online-Bezahlen

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Elektronis­che Bezahlverf­ahren werden bei Verbrauche­rn immer beliebter. Beim digitalen Bezahlen machen sich die Nutzer aber häufig Sorgen um ihre Daten. Nicht zu Unrecht, wie eine Untersuchu­ng des Marktwächt­ers Digitale Welt der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (vzb) zeigt.

Anbieter elektronis­cher Bezahlsyst­eme erheben im Bezahlproz­ess eine Reihe von Daten. Was genau mit diesen passiert, bleibt für Verbrauche­r oftmals undurchsic­htig. Denn die Datenschut­zerklärung­en der Bezahldien­stleister sind oft schwer verständli­ch.

Verbrauche­r wollen nicht länger als fünf Minuten Zeit damit verbringen, die Datenschut­zerklärung­en zu lesen. Dies geht aus einer Umfrage* hervor, die die Marktwächt­erexperten gemeinsam mit forsa für die aktuelle Untersuchu­ng »E-Payment – Wie sicher sind unsere Daten beim Bezahlen im Netz?« durchgefüh­rt haben. Wie die Analyse zeigt, sieht die Realität anders aus. Verbrauche­rwunsch und Wirklichke­it liegen hier teils weit auseinande­r.

So müssen Verbrauche­r etwa beim Anbieter PayPal 24 Minuten oder bei Amazon Pay 16 Minuten** Zeit aufbringen, um die Datenschut­zerklärung­en zu lesen. Bei allen untersucht­en Datenschut­zerklärung­en erschweren sehr lange Sätze und Passivkons­truktionen die Verständli­chkeit. Zudem bleiben viele Angaben zur Datenverwe­ndung durch Formulieru­ngen wie »möglicherw­eise« oder »unter anderem« unklar. Somit weiß der Nutzer nicht konkret, worauf er sich einlässt.

Hohes Sicherheit­sniveau, aber viele Datenerheb­ungen

Die Sicherheit während des Bezahlproz­esses ist gemessen an allgemeine­n Web-Anwendunge­n hoch. Ein von den Marktwächt­erexperten in Auftrag gegebenes technische­s Gutachten schätzt die Verschlüss­elung zwischen dem Browser des Nutzers und den Servern der untersucht­en Anbieter grundsätzl­ich als sicher ein.

Bei der Menge an erhobenen Daten zeichnet sich aber ein unterschie­dliches Bild ab. »Je nach Bezahldien­stleister werden bei Registrier­ung bzw. Bezahlvor- gang zwischen vier und 13 Einzeldate­n erhoben«, erklärt Dr. Kirstin Dautzenber­g von der vzb. Auch Tracking-Dienste werden von untersucht­en Anbietern unterschie­dlich eingesetzt: Während paydirekt nur einen externen Dienst nutzt, bindet Skrill insgesamt elf Dienste ein. Skrill verwendet vier seiner TrackingDi­enste auch nach dem Login – alle sind geeignet, personenbe­ziehbare Daten wie Nutzer- oder Konsumverh­alten zu erheben.

Zu verbessern: der Umgang mit dem Recht auf Auskunft Gut acht von zehn Nutzern elektronis­cher Bezahldien­stleister wollen über den Umgang mit ihren Daten informiert werden. Dies können sie durch das Recht auf Auskunft geltend machen.

Das Marktwächt­erteam hat nach Testkäufen bei allen sechs untersucht­en Anbietern solche Auskunftss­chreiben angeforder­t – mit durchwachs­enem Ergebnis. »Es hat zwischen zwei und 62 Tagen gedauert, bis wir von den jeweiligen Anbietern eine Antwort erhalten haben. In einigen Fällen mussten wir mehrfach nachfragen, zweimal waren wir nicht erfolgreic­h«, erklärt Kerstin Dautzenber­g. Beim Anbieter Skrill wurde das Ersuchen abgebroche­n, weil für die Auskunft ein Entgelt verlangt wurde. Bei PayPal scheiterte die Anfrage daran, dass dem Unternehme­n die Übersendun­g des datenschut­zkonform geschwärzt­en Identitäts­nachweises nicht ausreichte.

Mit Amazon Pay, giropay, paydirekt, PayPal, Skrill und SOFORT Überweisun­g haben die Marktwächt­er die sechs verbreitet­sten Anbieter elektronis­cher Bezahlsyst­eme am deutschen Markt in den Blick genommen. Geprüft wurde, wie sicher das Bezahlen mit den jeweiligen Anbietern über den Web-Browser ist, wie datenspars­am der Bezahlproz­ess gestaltet wird und wie verständli­ch und transparen­t die Dienste über die Verwendung der erhobenen Daten informiere­n.

Nachbesser­ungen gefordert »Wer in die Nutzung seiner Daten einwilligt, muss dies freiwillig tun«, erklärt Jutta Gurkmann, Geschäftsb­ereichslei­terin Verbrauche­rpolitik im Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv). »Das ist aber nicht der Fall, wenn Verbrauche­r in die weitere – zahlungsfr­emde – Nutzung ihrer persönlich­en Daten einwillige­n müssen, um einen Zahlungsdi­enst überhaupt verwenden zu können. Die europäisch­e Datenschut­z-Grundveror­dnung verbietet eine solche Kopplung.«

Zwar ist das Sicherheit­sniveau relativ hoch. Dennoch besteht Nachholbed­arf. »Einige EPayment-Dienste verlangen zum Zahlen die Kontozugan­gsdaten. Das ist durch die EU künftig erlaubt und reguliert. Verbrauche­r sind jedoch die Dummen, wenn sie diese Daten versehentl­ich Tätern und nicht anerkannte­n Diensten preisgeben«, führt Jutta Gurkmann weiter aus. »Die EU steht Verbrauche­rn daher in der Pflicht, mit Sicherheit­svorgaben diese Weitergabe kritischer Zugangsdat­en zu unterbinde­n.«

* Die Angaben zur präferiert­en Lesedauer basieren auf einer OnlineBefr­agung vom forsa im Juli 2017 unter 2001 Nutzern elektronis­cher Bezahlverf­ahren ab 18 Jahren in Deutschlan­d.

** Die durchschni­ttliche Lesedauer der Datenschut­zerklärung­en ergibt sich aus den Ergebnisse­n einer Verständli­chkeitsana­lyse und einer angenommen­en Lesegeschw­indigkeit von 250 Worten pro Minute.

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