nd.DerTag

Flüchtling­e gewinnen vor Gericht

Mehr Klagen erfolgreic­h

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Nürnberg. Flüchtling­e, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrag­s klagen, haben inzwischen immer öfter Erfolg vor Gericht. Gut 44 Prozent der Verfahren vor den Verwaltung­sgerichten, die inhaltlich entschiede­n und nicht anderweiti­g erledigt wurden, endeten zwischen Januar und September 2017 zugunsten der Flüchtling­e. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf eine Anfrage der Linksfrakt­ion im Bundestag hervor. Im vergleichb­aren Zeitraum 2016 lag diese sogenannte bereinigte Quote nach Angaben der Linksfrakt­ion noch bei knapp 29 Prozent.

Die weitaus meisten Kläger erhielten vor Gericht einen Schutz gemäß der Genfer Flüchtling­skonventio­n, danach folgten Abschiebun­gsverbote und der sogenannte subsidiäre Schutz. Nur ganz wenige erhielten Asyl nach dem Grundgeset­z, das nur politisch Verfolgten zusteht, die nicht aus einem sicheren Drittland einreisen.

Ulla Jelpke (LINKE), die die Anfrage gestellt hatte, bezeichnet­e die Zahlen als Ausdruck zahlreiche­r Fehlentsch­eidungen des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (BAMF). »Die hohe Erfolgsquo­te von Klagen gegen Asylbesche­ide wirft ein düsteres Licht auf die Qualität der Entscheidu­ngen. Es ist offensicht­lich, dass die politisch gewollte Abschrecku­ng von Schutzsuch­enden haufenweis­e Fehlentsch­eidungen im BAMF hervorruft«, sagte sie. Das BAMF wies jedoch darauf hin, dass viele Kläger nur in der ersten Instanz Recht bekämen. In Berufungsv­erfahren würden dagegen oftmals die AsylBesche­ide des BAMF bestätigt. Hier geht es oft um Flüchtling­e, die sich mit ihrem subsidiäre­n Schutz nicht abfinden und eine Anerkennun­g als Flüchtling wollen.

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