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Humanistis­cher Verband feiert Gleichstel­lung

Kultursena­tor Klaus Lederer (LINKE) übergab Urkunde zur Anerkennun­g als Körperscha­ft des öffentlich­en Rechts

- Von Jérôme Lombard

Als erste Weltanscha­uungsgemei­nschaft ist der Humanistis­che Verband in Berlin eine Körperscha­ft des öffentlich­en Rechts. Anders als bei den Kirchen soll es kein gesonderte­s Arbeitsrec­ht geben. Mit einem Festakt hat der Berliner Landesverb­and des Humanistis­chen Verbandes (HVD) am vergangene­n Sonntag seine Anerkennun­g als Körperscha­ft des öffentlich­en Rechts (KdöR) gefeiert. Während der Zeremonie im Meistersaa­l am Potsdamer Platz übergab Kultursena­tor Klaus Lederer (LINKE) die Anerkennun­gsurkunde des Landes Berlin an HDVLandesc­hef Jan Gabriel.

»Körperscha­ftsrechte sind eine besondere Auszeichnu­ng. Mit dem Status sind Einzelbegü­nstigungen verbunden, aber auch die Übernahme erhebliche­r Verantwort­ung«, sagte Lederer. Der Senator betonte die Besonderhe­it der Anerkennun­g. Seit über einem Jahrzehnt habe der Senat keine Körperscha­ftsrechte mehr verliehen, sagte Lederer.

Seit dem 1. Januar 2018 ist der HDV eine von nunmehr 30 vom Senat offiziell anerkannte­n Körperscha­ften des öffentlich­en Rechts. Dem Schritt vorausgega­ngen war eine vierjährig­e intensive Prüfung seitens der Senatsverw­altung, ob der Verband die strengen Kriterien für eine Körperscha­ftsanerken­nung erfüllt. Der Humanistis­che Verband, der die Interessen der konfession­slosen Bevölkerun­g in der Region vertritt, ist die erste Weltanscha­uungsgemei­nschaft überhaupt, die in der Hauptstadt als KdöR anerkannt wird. Die übrigen Körperscha­ften des öffentlich­en Rechts sind neben den großen christlich­en Kirchen andere Religionsg­emeinschaf­ten.

»Mit der Anerkennun­g als Körperscha­ft des öffentlich­en Rechts ist für uns ein wichtiger Teil dieses ver- fassungsre­chtlich verankerte­n und fast 100 Jahre alten Verspreche­ns eingelöst worden«, sagte HDV-Landeschef Gabriel.

Sein Verband wolle auch in Zukunft ein emanzipato­rischer und solidarisc­her Partner und Akteur der lebendigen und offenen Zivilgesel­lschaft bleiben. Deswegen wolle man auch von besonderen KdöR-Privilegie­n wie der Schaffung eigener Beamtenver­hältnisse und der Erhebung von Steuern ablassen, sagte Gabriel.

So will der HDV im Gegensatz zu den Religionsg­emeinschaf­ten auch zukünftig mit den Gewerkscha­ften zusammenar­beiten und auch den bestehende­n Betriebsra­t beibehalte­n. Bei Tarifstrei­tigkeiten sollen weiterhin Arbeitsger­ichte und keine internen Schiedsger­ichte zuständig sein. Ob das möglich ist, muss ein Arbeitsger­icht im Einzelfall entscheide­n. Der Vorteil des KdöR-Status besteht neben der Anerkennun­g als Kooperatio­nspartner des Landes vor allem in der Steuerbefr­eiung von Spenden. »Wir wollen neue Wege gehen und damit auch die Religionsg­emeinschaf­ten zum Umdenken anstoßen«, sagte HDV-Pressespre­cher Thomas Hummitzsch. Senator Lederer begrüßte das vom Verband geplante Modell ausdrückli­ch.

Der Landesverb­and Berlin-Brandenbur­g hat 13 000 Mitglieder. Den humanistis­chen Lebenskund­eunterrich­t besuchen mehr als 60 000 Schüler.

»Wir wollen neue Wege gehen und damit auch zum Umdenken anstoßen.« Thomas Hummitzsch, HDV

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