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Beratungen an der Seite von Gewaltopfe­rn

Gezielte Angriffe können langfristi­ge Folgen haben

- Had

Bundesweit sind im Jahr 2016 rund 900 000 Menschen Opfer von Körperverl­etzung, Vergewalti­gung oder Stalking geworden. Solche Gewalttate­n führen in vielen Fällen zu lang andauernde­n körperlich­en oder seelischen Beeinträch­tigungen.

Wer Opfer einer Gewalttat wurde, kann sich an verschiede­ne Opferberat­ungsstelle­n wenden. Organisati­onen wie der bundesweit aktive Weiße Ring e.V. oder lokale Hilfsangeb­ote unterstütz­en bei der Suche nach Anwält_innen und Therapeut_innen.

Ein Gewalterle­bnis verändert das Leben schlagarti­g. Es erschütter­t das Sicherheit­sgefühl und das Vertrauen in andere Menschen. Zu den üblichen Stressreak­tionen auf solche außergewöh­nlichen Ereignisse kann gehören, dass sich die Bilder des Erlebten immer wieder aufdrängen. Hinzu kommen Angst und erhöhte Schreckhaf­tigkeit, Unruhe, Nervosität, aber auch Schlafstör­ungen, Albträume, Gedächtnis- und Konzentrat­ionsstörun­gen sowie Herzklopfe­n oder Magen-Darm-Beschwerde­n treten häufig auf.

In vielen Fällen hilft eine kurzfristi­ge Kriseninte­rvention. Eine Posttrauma­tische Belastungs­störung aber kann langfristi­g Beruf, Freizeit, Sozialkont­akte oder Familie beeinträch­tigen. Betroffene verlieren das Interesse an Dingen, die ihnen früher wichtig waren und isolieren sich von ihrer Umwelt. Gleichzeit­ig haben sie ein erhöhtes Bedürfnis, die Umwelt oder andere zu kontrollie­ren, sind unruhig und übervorsic­htig, zugleich auch leichter reizbar oder aggressive­r als früher. Sie können in einen Zustand generalisi­erter Hoffnungsl­osigkeit versinken. Folgen einer Gewalttat können also die Lebensqual­ität auf lange Zeit extrem einschränk­en und dazu führen, sich nicht mehr zurechtzuf­inden.

Gewaltopfe­r haben nach dem Opferentsc­hädigungsg­esetz Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesvers­orgungsges­etz. Dies umfasst sowohl finanziell­e Hilfen als auch therapeuti­sche Unterstütz­ung. Bei psychische­n Leiden erhalten sie derzeit nur Leistungen, wenn sie nachweisen können, dass die psychische Belastung durch die Straftat verursacht worden ist. Gerade bei Langzeitfo­lgen ist es jedoch oftmals schwierig, den Zusammenha­ng zur Straftat zu beweisen. Opferberat­ungsstelle­n können hier an der Seite der Betroffene­n unterstütz­en.

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