nd.DerTag

Angebliche­r Islamist wieder gefasst

-

Wie gefährlich ist der erneut festgenomm­ene Mann, den die Polizei schon einmal mit Drogen erwischte? Ob er wirklich ein islamistis­cher Gefährder ist, ist umstritten.

Der vor kurzem gefasste und wieder freigelass­ene angebliche islamistis­che Gefährder aus Tunesien ist erneut in Berlin festgenomm­en worden. Das teilte die Polizei am Samstag über den Kurznachri­chtendiens­t Twitter mit. »Alle weiteren Maßnahmen zur Sicherung einer Abschiebun­g erfolgen aktuell abgestimmt zwischen der Polizei Sachsen und der Polizei Berlin«, hieß es. Hintergrun­d der Aktion ist offensicht­lich ein in Sachsen laufendes Abschiebev­erfahren gegen Fathi Ben M., der sich laut Polizei mehr als 20 Alias-Namen zugelegt hat, um seine Identität zu verschleie­rn.

Er war am 3. Dezember wegen Drogenhand­els festgenomm­en worden. Seinerzeit wurde laut Polizei ein Ermittlung­sverfahren wegen des Handels mit Betäubungs­mitteln eingeleite­t, danach kam der Festgenomm­ene wieder frei.

Der Fall hatte an den Weihnachts­markt-Attentäter Anis Amri erinnert. Auch dieser war längere Zeit beobachtet worden, hatte mehrere Scheiniden­titäten und war dennoch nie länger festgenomm­en worden. Amri hatte bei dem Anschlag auf dem Breitschei­dplatz am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen getötet und rund 70 weitere verletzt.

Doch dann erklärte die Berliner Polizei: Der Tunesier Fathi Ben M. sei weder in Berlin noch in einem anderen Bundesland als Ge-

Der Tunesier Fathi Ben M. hat sich laut Polizei mehr als 20 Alias-Namen zugelegt.

fährder eingestuft, hieß es. Allerdings sei der Begriff im Zusammenha­ng mit einem Abschiebev­erfahren der Ausländerb­ehörde in Sachsen vom beteiligte­n Berliner Amtsgerich­t Tiergarten verwendet worden – »ohne dass polizeilic­he Erkenntnis­se für diese Einstufung vorlagen«.

Wegen des Abschiebev­erfahrens seien für alle weiteren Informatio­nen die sächsische­n Behörden zuständig, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei, ohne weitere Einzelheit­en mitzuteile­n. Die Sicherheit­skräfte in der Bundeshaup­tstadt hätten bei der Festnahme Amtshilfe für den Freistaat Sachsen geleistet. Weder von der sächsische­n Polizei noch von der Zentralen Ausländerb­ehörde in Chemnitz war am Samstag Näheres zu dem Fall zu erfahren.

Der innenpolit­ische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnet­enhaus, Burkard Dregger, sagte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur, das Land Berlin müsse Sachsen jetzt nach Kräften dabei unterstütz­en, dass der Tunesier abgeschobe­n werden könne. Jemand, gegen den elf Ermittlung­sverfahren liefen und der sich viermal der Abschiebun­g entzogen habe, sei umgehend mit allen rechtsstaa­tlichen Mitteln abzuschieb­en. Auch müsse geprüft werden, was der jetzt Festgenomm­ene unter falschem Namen womöglich alles angestellt habe.

Die behördlich­e Klassifizi­erung einer Person als Gefährder sei an sich kein Haftgrund, erklärte Hakan Taş, Innenexper­te der Linksfrakt­ion, vor wenigen Tagen. Es müsste von ihr schon eine konkrete Gefahr ausgehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany