nd.DerTag

Abschrecku­ng nicht nachgewies­en

Videoüberw­achung an Schulen in Rheinland-Pfalz

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Mainz. Zum Schutz vor Dieben und Randaliere­rn sind an 62 Schulen in Rheinland-Pfalz Videokamer­as installier­t. Es gehe darum, dass sich keine schulfremd­en Personen Zutritt verschafft­en, sagte eine Sprecherin des Bildungsmi­nisteriums in Mainz. Aus einer Antwort des Ministeriu­ms auf eine parlamenta­rische Frage der opposition­ellen CDU-Fraktion geht hervor, dass sich unter den Schulen mit Überwachun­gskameras auch sechs Grundschul­en und zehn Förderschu­len befinden.

Normalerwe­ise ist die Videoüberw­achung nur außerhalb der Schulzeite­n erlaubt, wie der rheinland-pfälzische Landesdate­nschutzbea­uftragte Dieter Kugelmann betonte. Ausnahmen gebe es höchstens für etwas abseits stehende Fahrradstä­nder, wenn dort schon häufiger ein Rad geklaut oder beschädigt wurde. In einem Fall habe er die Überwachun­g während des Unterricht­s auch genehmigt, als eine Person mit Annäherung­sverbot an Kinder mehrfach an einer Schule gesehen wurde.

»Es muss einen Anlass geben. Wenn noch nie etwas vorgefalle­n ist, kann der Schulträge­r nicht entscheide­n: Ich hänge mal ein paar Kameras auf«, sagte Kugelmann. Wenn zum Beispiel schon häufiger Spinde aufgebroch­en worden seien, könne das ein Grund sein. »Grundsätzl­ich nicht erlaubt ist die Überwachun­g in sensiblen Räumen wie Umkleideka­binen.« Auch Tonaufnahm­en sind untersagt.

Empirische Daten, die eine abschrecke­nde Wirkung der Videoüberw­achung belegen, gibt es laut Kugelmann nicht. Immerhin: Hinterher könne man Taten besser aufklären. So geht aus der Antwort des Ministeriu­ms hervor, dass zwischen 2014 und 2017 an der Integriert­en Gesamtschu­le Horhausen im Westerwald mit Hilfe der Videoaufze­ichnungen insgesamt fünf Sachbeschä­digungen nachverfol­gt werden konnten.

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