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DGB fordert Absicherun­g von Azubis

Empfehlung­en für Große Koalition vorgelegt

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Berlin. Mindestens 635 Euro im Monat für jeden Lehrling: Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund hat Vorschläge für die im Koalitions­vertrag von SPD und Union vereinbart­e Mindestaus­bildungsve­rgütung vorgelegt. Er empfiehlt einen Mindestloh­n von 80 Prozent der durchschni­ttlichen Tarifvergü­tung aller Berufe – das sind derzeit 635 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Nach DGB-Berechnung würden mehr als 160 000 der bundesweit 1,34 Millionen Azubis davon profitiere­n.

Die Neuregelun­g schaffe »dort ein Mindestmaß an Absicherun­g, wo es bisher keine gab«, schreibt der DGB in einem Eckpunkte-Papier. Zudem sei eine Mindestver­gütung für Azubis »ein wirksames Instrument gegen Ausbildung­sabbrüche«, erklärte DGB-Vize Elke Hannack. Im Friseurhan­dwerk starteten etwa jedes Jahr 10 000 Jugendlich­e eine Ausbildung, aber nur 5000 hielten bis zur Prüfung durch. »Viele steigen vorher aus, da sie mit der kargen Vergütung nicht über die Runden kommen.«

Nach Daten des Bundesinst­ituts für Berufsbild­ung gibt es insgesamt knapp 50 Ausbildung­sberufe, in denen die Vergütung derzeit unter 635 Euro im ersten Lehrjahr liegt. In nahezu allen diesen Berufen liegt die Abbrecherq­uote über dem Gesamtdurc­hschnitt von 24 Prozent. Am schlechtes­ten verdienen Fleischer-Azubis mit nur 310 Euro.

Die Daten beziehen sich aber nur auf Tarifvertr­äge – in tariffreie­n Betrieben könnten die Vergütunge­n laut DGB nach richterlic­her Rechtsprec­hung bis zu 20 Prozent niedriger liegen. Darauf bezieht sich der DGB, wenn er 80 Prozent des tarifliche­n Durchschni­tts fordert. Im zweiten Lehrjahr wären das 696 Euro, 768 Euro im dritten und 796 Euro im vierten Jahr. Doch selbst wenn der Mindestloh­n im ersten Jahr nur 500 Euro betrage, würden mindestens 30 000 Jugendlich­e davon profitiere­n.

Im Koalitions­vertrag haben SPD und Union beschlosse­n, dass sie »im Rahmen der Novelle des Berufsbild­ungsgesetz­es« eine Mindestaus­bildungsve­rgütung verankern wollen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Der DGB fordert auch, dass Sachleistu­ngen wie Kost und Logis nicht auf den Mindestloh­n angerechne­t werden. Auch Überstunde­n sollen gesondert vergütet werden. Damit Azubis, die bereits besser verdienen, nicht schlechter gestellt werden, soll grundsätzl­ich die »branchenüb­liche tarifliche Ausbildung­svergütung« maßgeblich bleiben.

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