Gehaltsunterschied immer noch groß
Equal Pay Day: Frauenrat fordert wirksame Gesetze gegen Lohnlücke
Berlin. Der Deutsche Frauenrat fordert angesichts der großen Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen wirksamere Gesetze gegen die geschlechtsspezifische Entgeltlücke in Deutschland. Sie klafft auch in diesem Jahr wieder bei rund 21 Prozent. Frauen müssen bis zum 18. März, dem sogenannten Equal Pay Day arbeiten, um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten. »Das ist ein Armutszeugnis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollen«, so der Frauenrat.
»Die berufliche Arbeitsleistung von Frauen wird auf dem deutschen Arbeitsmarkt geringer honoriert als die berufliche Arbeitsleistung von Männern«, erklärt auch die Soziologin Sarah Lillemeier im nd-Interview. Zwar liefen »die richtigen Debatten«, aber am Ende brauche es auch »geeignete Maßnahmen«. Eines sei klar, so Lillemeier: »Wir sind noch weit davon entfernt, Arbeit geschlechtsneutral zu bewerten.«
Eigentlich ist der morgige Sonntag Equal Pay Day, der die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen ins gesellschaftliche Bewusstsein rufen soll. Doch LINKE und Grüne machten die Einkommenslücke bereits am Freitag zum Thema im Bundestag. Die Fraktionen beider Parteien hatten jeweils eigene Anträge gegen die »Lohndiskriminierung« eingebracht, die sich auf das im vergangenen Jahr verabschiedete Entgeltgesetz bezogen. Das Regelwerk gilt seit Januar und soll (vor allem weiblichen) Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht gegenüber ihrem Arbeitgeber einräumen. So soll nachvollziehbar sein, ob gleichwertige Arbeit im Betrieb auch gleichwertig entlohnt wird. »Doch das Entgeltgesetz wurde im Zuge der Beratungen weitgehend durchlöchert und unwirksam gemacht«, kritisierte die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, am Freitag im Plenum. So greife es erst in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen, sehe keine Sanktionen vor und schließe zwei Drittel aller Frauen aus, weil diese in kleineren Firmen tätig seien, so Achelwilm, die LINKE will nachbessern. »Wir brauchen einen Auskunftsanspruch unabhängig von der Größe des Betriebes«, unterstrich Achelwilm. Zudem fordert der Antrag der LINKEN Geldbußen von bis zu 500 000 Euro und ein Verbandsklagerecht.
Auch die Grünen drängen auf ein Verbandsklagerecht. So könnte der Betriebsrat oder ein Verband gegen den Arbeitgeber vor Gericht ziehen, ohne selbst in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Liste der klagebefugten Verbände soll demnach die Antidiskriminierungsstelle des Bundes führen.
Für ihr Anliegen »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« erhielten beide Fraktionen am Freitag auch Unterstützung aus der Unionsfraktion. Allerdings mahnte die CDUAbgeordnete Ursula Groden-Kranich zur Geduld. Schließlich gelte der Auskunftsanspruch erst seit Januar. »Also lassen wir dem Gesetz noch ein wenig Zeit.«
Auch die SPD-Parlamentarierin Leni Breymaier riet Grünen und LINKEN zur Geduld. Man habe verabredet, das Gesetz 2019 auf seine Praxistauglichkeit zu evaluieren. Die Gewerkschafterin sprach sich aber wie LINKE und Grüne für ein Verbandsklagerecht aus: »Das war mit der Union bislang nicht zu machen«, entschuldigte sich Breymaier und fügte hinzu: »Aber vielleicht überzeugen wir sie ja noch in den Ausschüssen.« Denn dorthin wurden beide Anträge am Freitag überwiesen.