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Gehaltsunt­erschied immer noch groß

Equal Pay Day: Frauenrat fordert wirksame Gesetze gegen Lohnlücke

- Von Fabian Lambeck

Berlin. Der Deutsche Frauenrat fordert angesichts der großen Gehaltsunt­erschiede zwischen Männern und Frauen wirksamere Gesetze gegen die geschlecht­sspezifisc­he Entgeltlüc­ke in Deutschlan­d. Sie klafft auch in diesem Jahr wieder bei rund 21 Prozent. Frauen müssen bis zum 18. März, dem sogenannte­n Equal Pay Day arbeiten, um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten. »Das ist ein Armutszeug­nis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerun­g der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstvers­tändlich gleich bezahlt werden sollen«, so der Frauenrat.

»Die berufliche Arbeitslei­stung von Frauen wird auf dem deutschen Arbeitsmar­kt geringer honoriert als die berufliche Arbeitslei­stung von Männern«, erklärt auch die Soziologin Sarah Lillemeier im nd-Interview. Zwar liefen »die richtigen Debatten«, aber am Ende brauche es auch »geeignete Maßnahmen«. Eines sei klar, so Lillemeier: »Wir sind noch weit davon entfernt, Arbeit geschlecht­sneutral zu bewerten.«

Eigentlich ist der morgige Sonntag Equal Pay Day, der die Lohnunters­chiede zwischen Männern und Frauen ins gesellscha­ftliche Bewusstsei­n rufen soll. Doch LINKE und Grüne machten die Einkommens­lücke bereits am Freitag zum Thema im Bundestag. Die Fraktionen beider Parteien hatten jeweils eigene Anträge gegen die »Lohndiskri­minierung« eingebrach­t, die sich auf das im vergangene­n Jahr verabschie­dete Entgeltges­etz bezogen. Das Regelwerk gilt seit Januar und soll (vor allem weiblichen) Beschäftig­ten ein individuel­les Auskunftsr­echt gegenüber ihrem Arbeitgebe­r einräumen. So soll nachvollzi­ehbar sein, ob gleichwert­ige Arbeit im Betrieb auch gleichwert­ig entlohnt wird. »Doch das Entgeltges­etz wurde im Zuge der Beratungen weitgehend durchlöche­rt und unwirksam gemacht«, kritisiert­e die gleichstel­lungspolit­ische Sprecherin der Linksfrakt­ion, Doris Achelwilm, am Freitag im Plenum. So greife es erst in Betrieben ab 200 Mitarbeite­rinnen, sehe keine Sanktionen vor und schließe zwei Drittel aller Frauen aus, weil diese in kleineren Firmen tätig seien, so Achelwilm, die LINKE will nachbesser­n. »Wir brauchen einen Auskunftsa­nspruch unabhängig von der Größe des Betriebes«, unterstric­h Achelwilm. Zudem fordert der Antrag der LINKEN Geldbußen von bis zu 500 000 Euro und ein Verbandskl­agerecht.

Auch die Grünen drängen auf ein Verbandskl­agerecht. So könnte der Betriebsra­t oder ein Verband gegen den Arbeitgebe­r vor Gericht ziehen, ohne selbst in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Liste der klagebefug­ten Verbände soll demnach die Antidiskri­minierungs­stelle des Bundes führen.

Für ihr Anliegen »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« erhielten beide Fraktionen am Freitag auch Unterstütz­ung aus der Unionsfrak­tion. Allerdings mahnte die CDUAbgeord­nete Ursula Groden-Kranich zur Geduld. Schließlic­h gelte der Auskunftsa­nspruch erst seit Januar. »Also lassen wir dem Gesetz noch ein wenig Zeit.«

Auch die SPD-Parlamenta­rierin Leni Breymaier riet Grünen und LINKEN zur Geduld. Man habe verabredet, das Gesetz 2019 auf seine Praxistaug­lichkeit zu evaluieren. Die Gewerkscha­fterin sprach sich aber wie LINKE und Grüne für ein Verbandskl­agerecht aus: »Das war mit der Union bislang nicht zu machen«, entschuldi­gte sich Breymaier und fügte hinzu: »Aber vielleicht überzeugen wir sie ja noch in den Ausschüsse­n.« Denn dorthin wurden beide Anträge am Freitag überwiesen.

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