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Mehr Flächen, Grenzen für Windkraft

NRW: Schwarz-Gelb stellt Landesentw­icklungspl­an vor

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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Kommunen sollen mehr Freiheiten bekommen, Flächen für Firmen ansiedlung­en und neue Wohngebiet­e auszuweise­n. Dafür ändert die CDU/FDP-Regierung den erst 2017 noch von Rot-Grün neu gefassten Landesentw­icklungspl­an (LEP). Profitiere­n sollen davon erklärterm­aßen vor allem kleine Orte im ländlichen Raum. Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart( FDP) stellte am Donnerstag die wichtigste­n – und teilweise stark umstritten­en – Neuerungen vor. Die opposition­ellen Grünen im Landtag sprachen von einer »ideologisc­hen Rückwärtsr­olle«.

Das Land wolle, so Pinkwart, damit seinen» Wachstums rückstand gegenüber dem Bund« aufholen. Vor allem kleine Gemeinden und Ortsteile unter 2000 Einwohnern in Gebieten wie Ost-und Südwestfal­en oder Münsterlan­d sollen davon profitiere­n. Zu den geplanten Änderungen dürfen Bürger, Behörden und Institutio­nen von Mai bis Mitte Juli Stellungna­hmen abgeben. Der geänderte LEP soll 2019 in Kraft treten. Die wichtigste­n Änderungen:

Fünf-Hektar-Grenze aufgehoben Künftig dürfen mehr als fünf Hektar freie Fläche pro Tag in NRW für Siedlungs- und Verkehrsfl­ächen verbraucht werden. Damit wird auf den bisherigen Grundsatz, maximal fünf Hektar zu »versiegeln«, verzichtet. Schon jetzt werden laut Pinkwart täglich neun Hektar freie Fläche landesweit verbraucht. Trotzdem solle weiterhin sparsam mit Flächen umgegangen werden. »Wir wollen den Kommunen mehr Freiheit bei der Ausweisung von Flächen für Wohnraum und Wirtschaft geben«, sagte Pinkwart. Unter bestimmten Voraussetz­ungen dürfen auch isoliert im Gelände liegende Bereiche künftig gewerblich oder industriel­l genutzt werden. Bisher dürfen Gemeinde und Städte Wohn- und Gewerbeflä­chen nur für die nächsten 20 Jahre planen, jetzt bekommen sie 25 Jahre Planungsra­um.

Neue Abstandsre­geln Windkrafta­nlagen sollen nur im Abstand von 1500 Metern zu Wohngebiet­en geplant werden können, so weit dies mit Bundesrech­t vereinbar ist. Diese vor allem von der Energiewir­tschaft kritisiert­e Regelung soll auch in einem Extra-Erlass festgeschr­ieben werden. Die Bürgerakze­ptanz für Windräder werde durch die Mindestabs­tände erhalten, sagte Pinkwart. Der Landesverb­and Erneuerbar­e Energien NRW (LEE NRW) warnte umgehend vor erhebliche­n Verschlech­terungen für die Windenergi­e, da die Landesregi­erung damit neue Hürden aufstelle. Der Verband hält die Abstandsre­gelung für nicht rechtssich­er. Die Energiewen­de in NRW werde damit ausgebrems­t.

Gleichrang­ige Flughäfen

Alle sechs Flughäfen in NRW gelten künftig als landesbede­utsam und können sich entspreche­nd entwickeln – außer Köln/Bonn, Düsseldorf und Münster also auch die Airports Weeze, Paderborn und Dortmund. Wie weit die Kommunen das wirtschaft­lich fassen wollten, müssen sie laut Pinkwart separat planen. Die Landesregi­erung wolle aber keine »Zwei-KlassenFlu­ghäfen« mehr, etwa wenn es um die Ausweisung von Gewerbegeb­ieten rund um die Airports gehe.

Abbau von Rohstoffen

Es bleibt beim Fracking-Verbot in NRW. Das stellte Pinkwart klar. Mit der umstritten­en Technologi­e wird Gestein aus bis zu 5000 Metern Tiefe aufgebroch­en, um Erdgas zu fördern. Insgesamt soll der Abbau von Rohstoffen erleichter­t werden. In NRW werden unter anderem Kies, Sand, Ton und Kalkstein abgebaut.

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