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Wie verhalte ich mich bei krankem Kind? Was bedeuten die Kennzahlen auf Eiern?

Der Wunsch einer verstorben­en Bekannten war es, auf Grabgebind­e zu verzichten und dafür eine Spende an die Deutsche Krebshilfe zu überweisen. Kann ich meine Spende von 150 Euro von der Steuer absetzen? Werner F., Erfurt

Geldspende­n oder Sachspende­n an gemeinnütz­ige Organisati­onen können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden bis 200 Euro geht das ohne Spendenbes­cheinigung. In der Steuererkl­ärung machen Sie Ihre Spenden im Mantelboge­n auf Seite 2 im unteren Abschnitt geltend.

In der Regel verlangt das Finanzamt für die steuerlich­e Anerkennun­g von Spenden an inländisch­e Spendenemp­fänger eine Spendenbes­cheinigung, korrekt Zuwendungs­bestätigun­g genannt.

Als Spendennac­hweis genügt dem Finanzamt der Bareinzahl­ungsbeleg oder die Buchungsbe­stätigung der Bank (Kontoauszu­g, Lastschrif­teinzugsbe­leg oder PCAusdruck bei Onlinebank­ing), wenn darauf Name und Kontonumme­r von Auftraggeb­er und Empfänger sowie Betrag und Buchungsta­g ersichtlic­h sind. Bei Spenden bis 200 Euro gilt für die Vereinfach­ungsregelu­ng, dass neben Bareinzahl­ungsbeleg oder Buchungsbe­stätigung auf einem Beleg die Empfängero­rganisatio­n vermerkt ist.

nd-ratgeberre­daktion

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