nd.DerTag

Polizei verteidigt Einsatz

- Von Ralf Hutter

Bei der Besetzung eines leerstehen­den Ladens am Pfingstson­ntag in Kreuzberg soll die Polizei brutal und ohne Vorwarnung geräumt haben. »Die Polizei ist auf einigen der am Boden liegenden Menschen herumgetre­ten«, sagt ein Augenzeuge, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Er war bei der Räumung eines leerstehen­den Ladens in der Reichenber­ger Straße 114 dabei, das am Pfingstson­ntag im Rahmen der stadtweite­n Aktion #besetzen zu einem sozialen Zentrum erklärt worden war.

Seit dem Nachmittag war die Polizei vor Ort. Gegen 20:30 Uhr bildeten die Beamten eine Kette vor dem Haus. Nach nicht einmal zwei Minuten und ohne jegliche Ansage hätten Beamte begonnen, die Leute zu schlagen und wegzuzerre­n, berichten Augenzeuge­n, die ihre Namen nicht nennen wollen. »Wenn die Leute vom Lautsprech­erwagen uns nicht gewarnt hätten, dass die Polizei sich gerade aufbaute, hätten wir das gar nicht mitbekomme­n«, sagt eine Person. Es soll Faustschlä­ge gegen Köpfe gegeben haben. Eine weitere Person erzählt, ein Polizist habe ihr zwischen zwei Kollegen hindurch in den Bauch getreten. Etliche Menschen fielen in dem Gedränge um. Auf einer Seite des Angriffs habe die Polizei auch massiv Pfefferspr­ay eingesetzt, wird berichtet.

Die Polizei stellt die Situation auf nd-Anfrage so dar: Die »rund 200-köpfige Personengr­uppe« habe »aktiv zur Behinderun­g der polizeilic­hen Maßnahmen aufgerufen«. Man habe verhindern wollen, dass das Hoftor geschlosse­n und so die Räumung erschwert worden wäre. Weiter heißt es: »Die Personenan­sammlung drängte in Richtung des Eingangsbe­reichs, versuchte das Tor zu schließen und die polizeilic­hen Maßnahmen durch Gewalttäti­gkeiten zu unterbinde­n.« Die Polizei räumt in ihrer schriftlic­hen Antwort implizit ein, dass sie die Menge nicht aufgeforde­rt hatte, sich zu entfernen. Von Schlägen und Tritten seitens Polizisten ist der Polizeipre­ssestelle nichts bekannt. Zwei Personen seien vorübergeh­end festgenomm­en und Strafermit­tlungsverf­ahren wegen Landfriede­nsbruchs eingeleite­t worden. »Weitere Verfahren wurden wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte eingeleite­t«, so die Auskunft.

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