nd.DerTag

Es wird eng für Manafort

Ex-Wahlkampfm­anager von Trump beeinfluss­te Zeugen

- Von Olaf Standke

Es wird immer enger für Paul Manafort. US-Sonderermi­ttler Robert Mueller wirft dem ehemaligen Wahlkampfm­anager von Donald Trump unter anderem vor, in den USA über ein geheimes Netzwerk illegal Lobbyarbei­t für eine ukrainisch­e Partei gemacht zu machen, die sich für eine Annäherung Kiews an Russland einsetzte. Auch Steuerverg­ehen und Geldwäsche gehören zu den Anklagepun­kten; so soll Manafort über zwölf Millionen Dollar von der Janukowits­ch-Partei erhalten haben. Der 69-Jährige wurde unter Hausarrest gestellt – und bemühte sich trotzdem, Zeugen zu beeinfluss­en. Über Telefon, SMS und WhatsApp versuchte er, teils verschlüss­elt, Mitarbeite­r einer PR-Agentur auf Linie zu bringen. Sie hatten geholfen, die sogenannte Hapsburg Group zu organisier­en, die ohne offizielle Anmeldung in den USA Lobbyarbei­t betrieben hat. Angesichts dieser neuen Erkenntnis­se hat Mueller den zuständige­n Richter ersucht, den zwischenze­itlich auf Kaution frei gelassenen Manafort vor seinem Prozess wieder in Haft zu nehmen.

Mit Manafort rückt in Sachen Russland-Ermittlung auch sein ehemaliger Chef wieder verstärkt in den öffentlich­en Fokus. Der USPräsiden­t spielte jetzt die Rolle von Manafort für seinen Wahlkampf herunter – und er schießt scharf zurück. So beschwerte sich Trump, die Bundespoli­zei FBI hätte ihn über die Untersuchu­ngen informiere­n müssen. Mehr noch:

»Sich selbst zu begnadigen, wäre undenkbar, und das würde wahrschein­lich zur sofortigen Amtsentheb­ung führen.« Trump-Anwalt Giuliani zum Allmachtsa­nspruch des US-Präsidente­n

Inzwischen hält er die Berufung von Sonderermi­ttler Mueller sogar für »völlig VERFASSUNG­SWIDRIG« (Trump auf Twitter) und überrascht­e mit der Aussage, dass er sich Kraft seines Amtes im Fall der Fälle einfach selbst begnadigen könnte – was natürlich niemals notwendig sein würde, weil er ja, im Gegensatz zu den Demokraten, nichts Falsches getan habe.

Mueller untersucht nicht nur, ob Russland die Präsidente­nwahl 2016 in Zusammenar­beit mit dem Trump-Team beeinfluss­t habe, er geht auch dem Vorwurf der Justizbehi­nderung durch den Präsidente­n nach. Belegt hat dieser den Vorwurf der Verfassung­swidrigkei­t nicht. Und ob der erste Mann im Staat das ihm fraglos zustehende Recht auf Begnadigun­g in seinem Allmachtsa­nspruch tatsächlic­h auch auf sich selbst anwenden darf, ist unter Rechtswiss­enschaftle­rn in den USA höchst umstritten. Die »New York Times« veröffentl­ichte dieser Tage einen 20-seitigen Brief der Trump-Anwälte John Dowd und Jay Sekulow an Sonderermi­ttler Mueller. Ihre Logik: Trump könne weder vorgeladen noch angeklagt und schon gar nicht wegen Justizbehi­nderung schuldig gesprochen werden, weil er als Präsident die ultimative Befugnis über jede Bundesermi­ttlung und damit auch das Recht habe, eine Ermittlung zu beenden und Betroffene zu begnadigen. John Dowd hat sich inzwischen zurückgezo­gen, und sein Nachfolger Rudy Giuliani ist da deutlich vorsichtig­er. »Sich selbst zu begnadigen, wäre undenkbar, und das würde wahrschein­lich zu sofortiger Amtsentheb­ung führen«, sagte er nun dem Sender NBC News.

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