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EuGH stärkt Datenschut­z

Behörden können gegen Facebook-Seiten-Betreiber vorgehen

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Luxemburg. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat die Rolle nationaler Behörden beim Datenschut­z im Onlinenetz­werk Facebook gestärkt. Die Datenschut­zbehörde des betroffene­n Landes könne sowohl gegen den Betreiber einer »Fanpage« als auch gegen dortige Facebook-Tochterges­ellschaft vorgehen, entschied der EuGH. Der Seitenbetr­eiber sei gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten verantwort­lich.

Anlass für das Urteil war der Rechtsstre­it um eine von einem Bildungsun­ternehmen – der Wirtschaft­sakademie Schleswig-Holstein – auf Facebook betriebene Firmenseit­e. Sogenannte Fanpages können in dem sozialen Netzwerk von Unternehme­n und Verbrauche­rn eingericht­et werden. Die Betreiber können anonymisie­rte statistisc­he Daten über die Nutzer der Seiten erhalten. Diese werden mit Hilfe sogenannte­r Cookies gesammelt.

Das Unabhängig­e Landeszent­rum für Datenschut­z SchleswigH­olstein ordnete im November 2011 an, die strittige Fanpage zu schließen. Die Datenschüt­zer monierten, dass weder das Unternehme­n noch Facebook Besucher der Seite auf die Erhebung und Verarbeitu­ng von personenbe­zogenen Daten hinweise. Die Wirtschaft­sakademie machte vor Gericht geltend, dass ihr die Vorgehensw­eise durch Facebook nicht zugerechne­t werden könne. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig bat den EuGH um Klärung.

Der Gerichtsho­f entschied, dass ein Seitenbetr­eiber wie die Wirtschaft­sakademie mit Facebook für die Datenverar­beitung verantwort­lich sei. Die Datenschut­zbehörde in Schleswig-Holstein dürfe zudem gegenüber der Firma und der deutschen FacebookTo­chter von allen in Deutschlan­d geltenden Befugnisse­n Gebrauch machen. Das Urteil des EuGH basierte auf der bisherigen Datenschut­zrichtlini­e, die Ende Mai durch die neue Datenschut­zGrundvero­rdnung der EU ersetzt wurde.

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