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Verliebt, verlobt, versichert

Versicheru­ngen für Paare

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Im Sommer werden die meisten Ehen geschlosse­n. Das Jawort hat jedoch nicht nur Einfluss auf den Familienst­and – auch der Versicheru­ngsbedarf ändert sich.

Von Bianca Boss, Pressespre­cherin, Bund der Versichert­en

Häufig können Paare durch den Bund fürs Leben auch von besseren Konditione­n profitiere­n. Der BdV empfiehlt die Prüfung von bestehende­n Haftpflich­t-, Risikolebe­n- und Hausratver­sicherunge­n.

Hatten beide Partner bisher jeweils eine Privathaft­pflichtver­sicherung, ist eine der Policen nun überflüssi­g. Wichtig ist es auch die Versicheru­ng zu informiere­n, mit der der Haftpflich­tvertrag weitergefü­hrt werden soll. Beinhaltet der verbleiben­de Vertrag bereits eine Familienpo­lice, ändert sich die Prämie nicht. Wurde er jedoch als Singletari­f abgeschlos­sen, werden die meisten Versicheru­ngen diesen in eine Familienpo­lice umstellen und die Prämie neu berechnen.

Ähnlich ist es, wenn bisher zwei separate Hausratver­sicherunge­n bestanden und das Paar nun zusammenzi­eht. Der Versichere­r, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentlich­e Kündigung – diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicheru­ngsjahres erfolgen. Außerdem sollte die Versicheru­ngssumme überprüft und gegebenenf­alls an den Wert des gemeinsame­n Hausrats anpasst werden.

Um Partner auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebe­nsversiche­rung sinnvoll. Eine solche ist nicht nur bei finanziell­er Abhängigke­it wichtig, sondern auch, wenn noch Kredite abzuzahlen sind.

Übrigens können einige Versicheru­ngsverträg­e nicht erst zusammenge­legt werden, nachdem der Bund fürs Leben geschlosse­n wurde. Schon die gemeinsame Wohnung führt dazu, dass man Verträge zusammenfü­hren und damit viel Geld sparen kann.

Im »Infoblatt Änderungen des Familienst­andes und Versicheru­ngen« hat der BdV weitere Themen zusammenge­stellt.

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