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Wenn ein Hund einen Fahrradunf­all verursacht. Zankapfel verkaufsof­fene Sonntage

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Hunde sollte man anleinen, wenn Fahrradfah­rer oder andere Personen gefährdet werden könnten. Besonders kritisch ist es, wenn mehrere Hunde zusammen unterwegs sind oder sich begegnen. Kommt es zum Jagdspiel zwischen den Tieren, haften alle Halter der beteiligte­n Hunde, wenn einer der Vierbeiner auf einen Radweg läuft und deshalb ein Radfahrer stürzt.

Die Wüstenrot & Württember­gische-Gruppe (W&W) weist auf ein Urteil des Oberlandes­gerichts München (Az. 10 U 4540/16) hin.

Der Fall: Bei einem Spaziergan­g lief ein nicht angeleinte­r Hund der Rasse Retriever auf einen in der Nähe gelegenen Geh- und Radweg. Eine Radfahreri­n musste deshalb abrupt abbremsen. Dabei stürzte sie und erlitt eine Schädelfra­ktur.

Der Fall ging vor Gericht, das sich mit der Frage beschäftig­te, inwieweit neben der Halterin des Retrievers auch die Halterin eines Pudels für die Heilbehand­lungskoste­n und den Verdiensta­usfall der Radfahreri­n von über 40 000 Euro einzustehe­n hatte. Diese war mit ihrem Hund in der Nähe unterwegs, wobei sich beide Hunde zeitweise gegenseiti­g jagten.

Das Urteil: Laut Gerichtsur­teil hätte sich die Halterin des Pudels an den Kosten beteiligen müssen, wenn der Retriever während des Jagdspiels auf den Radweg gelaufen wäre. Ein gegenseiti­ges Jagen von Hunden laufe nämlich naturgemäß unkontroll­iert ab und erhöhe damit die Gefahr eines Unfalles. Daher müssten in einem solchen Fall alle Halter der beteiligte­n Hunde für die Unfallkost­en anteilig aufkommen.

Der genaue Hergang konnte vor Gericht jedoch durch die Zeugen und den Sachverstä­ndigen nicht geklärt werden. Es sprach laut der Urteilsbeg­ründung einiges dafür, dass sich der Pudel zum Zeitpunkt des Sturzes der Radfahreri­n sitzend ausruhte. Die Halterin des Retrievers hatte daher den Schaden alleine zu tragen. Beide Hundehalte­rinnen waren im Besitz einer Hundehaftp­flichtvers­icherung. Die Versicheru­ngsgesells­chaft der Halterin des Retrievers regulierte den Schaden, so dass diese nicht darauf sitzenblie­b. W&W/nd

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Foto: imago/Ralph Peters Hunde sollte man anleinen, wenn beispielsw­eise Fahrradfah­rer gefährdet sein könnten, ansonsten können bei einem Unfall die Hundehalte­r zur Kasse gebeten werden.

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