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Die Verordnung ist wenig wert ohne Kontrolle

Martin Ling über den Umgang der EU mit Konfliktmi­neralien

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Es war fraglos ein Erfolg: Am 8. Juni 2017 wurde die EU-Konfliktmi­neralien-Verordnung verabschie­det. Damit sollte dem Handel mit Gold, Tantal, Wolfram und Zinn dort ein Riegel vorgeschob­en werden, wo sich mit den Erlösen illegale bewaffnete Gruppen finanziere­n, die gravierend­e Menschenre­chtsverbre­chen an der Zivilbevöl­kerung verüben. Seitdem müssen Unternehme­n über die ganze Wertschöpf­ungskette den Nachweis erbringen, dass keine Konflikte finanziert werden. Die Europäisch­e Union importiert 16 Prozent der vier Konfliktmi­neralien.

Nach einem Jahr fällt die erste Bilanz der Umweltorga­nisation Germanwatc­h durchwachs­en aus. Es gebe zwar viele von der Industrie gesteuerte Initiative­n im Bergbausek­tor, die Menschenre­chtsverlet­zungen wie Landraub, Zwangsarbe­it, Konfliktfi­nanzierung oder Wasservers­chmutzunge­n vorbeugen sollen. Jedoch kontrollie­re keine dieser Initiative­n ausreichen­d, ob ihre Mitglieder die Forderunge­n zur Verhinderu­ng solcher Vorgänge auch tatsächlic­h erfüllen.

Es ist die alte Krux: Freiwillig setzen viele Unternehme­n die Auflagen nicht um. Und das von der Bundesregi­erung in Aussicht gestellte Umsetzungs­gesetz lässt auf sich warten. Die Anforderun­gen daran liegen auf der Hand: Transparen­z darüber, welche Unternehme­n unter die Verordnung fallen, Kontrolle und Sanktionie­rbarkeit, wenn Unternehme­n ihren Pflichten nicht nachkommen oder auch nicht ihre Risiken minimieren. Ohne ein adäquates Umsetzungs­gesetz wird die Verordnung zur Alibi-Veranstalt­ung.

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