Asbest in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter?
Mietrecht Wer ein Haustier halten will, muss normalerweise seinen Vermieter informieren. Für die Fischhaltung gilt das nicht. Dennoch müssen die Mieter einige Bedingungen erfüllen.
Zierfische in einem Aquarium zu halten gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Eine Genehmigung des Vermieters ist hierfür also nicht nötig.
Aquarium darf Wohnung nicht schädigen
Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland (H&G) erklärt, muss der Mieter allerdings darauf achten, dass durch die Aquarien keine Schäden an der Wohnung entstehen. Da größere Aquarien im gefüllten Zustand ein erhebliches Gewicht haben, können sie Schäden am Fußbodenbelag verursachen. Insbesondere wenn die Räume mit Fußbodenheizungen ausgestattet sind, ist die Belastungsmasse beschränkt. Verboten sind zudem besonders große Aquarien, deren Masse die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.
Häufigeres Lüften nötig
Außerdem müssen Mieter darauf achten, dass Schimmelbildung aufgrund der durch das Aquarium erhöhten Luftfeuchtigkeit verhindert wird. Für sie gelten daher höhere Anforderungen an ihr Lüftungsverhalten. Außerdem müssen sie dafür Sorge tragen, dass durch austretendes Wasser keine Schäden entstehen.
Keine gewerbliche Fischzucht
Auch die Fischzucht ist in einer Mietwohnung gestattet, soweit sie hobbymäßig betrieben wird. Sollte der Mieter die Zucht jedoch in einem größeren Umfang gewerblich betreiben, ist dies eine unerlaubte Nutzung der Wohnung.