Spätis sollen sonntags ohne Risiko öffnen
In vielen Berliner Kiezen sind die Spätis eine Institution. Sonntags winkt den Inhabern besonders viel Umsatz. Doch gerade dieser Tag birgt Probleme.
Die Grünen unternehmen einen neuen Vorstoß zur Sonntagsöffnung von Spätverkaufsstellen, den sogenannten Spätis. Die kleinen Läden seien für die Versorgung von Touristen und Bewohnern in den Kiezen unabdingbar, sagte der Abgeordnete Georg Kössler. »Sie sind gleichzeitig ein Berliner Kulturgut wie die Eckkneipe, das es zu erhalten gilt.« Beim nächsten Landesausschuss der Grünen am 20. Juni bringt Kösslers Kreisverband Neukölln einen Antrag ein: Der Senat wird zu einer »rechtskonformen Definition« von Spätis aufgefordert, um diese im Ladenöffnungsgesetz zu verankern. Auf dieser Basis könne dann über Öffnungszeiten, Sortiment und Regeln für die Spätis diskutiert werden, so Kössler. »Ich gehe von einer Mehrheit für den Antrag aus.«
Die Grünen riskieren damit Streit in der Koalition. Denn LINKE und SPD lehnen eine generelle Sonntagsöffnung von Spätis ab. Das Thema blieb deshalb im Koalitionsvertrag außen vor.
Die LINKE sehe in der Frage »keinen Handlungsbedarf«, sagte die Landesvorsitzende Katina Schubert. »Berlin hat bereits das liberalste Ladenöffnungsgesetz der Bundesrepublik. Es gibt jetzt schon weitgehende Ausnahmeregelungen für die Ladenöffnung am Sonntag.« Ihrer Partei gehe es um den Schutz der Beschäftigten, erläuterte Schubert. »Wir finden es wichtig, dass es wenigstens einen Tag in der Woche gibt, an dem Menschen gemeinsam freie Zeit verbringen können – sei es für Hobbys oder politisches Engagement.« Es sei notwendig, Bereiche wie Krankenhäuser, Feuerwehr oder Polizei von der Sonntagsruhe auszunehmen. »Der Einzelhandel gehört für uns jedoch nicht dazu.« Ähnlich argumentierte der SPD-Abgeordnete Frank Jahnke.
In Berlin gibt es Schätzungen zufolge rund 900 Spätis. Etliche öffnen auch sonntags, bewegen sich aber in einer rechtlichen Grauzone und müssen mit Bußgeldern oder im Extremfall sogar mit der Schließung rechnen. Die Regelungen zur Sonntagsöffnung im Gesetz sind unübersichtlich, eine Erlaubnis ist abhängig von den angebotenen Warengruppen. Werktags dürfen alle Geschäfte rund um die Uhr öffnen.